Neue Anforderung für biometrische Lichtbilder
Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses gelten seit Mai neue gesetzliche Vorgaben für biometrische Lichtbilder.
Diese dürfen ausschließlich digital erfasst werden - entweder direkt im Einwohnermeldeamt oder durch Übermittlung via QR-Code von einem Fotografen oder den dm-Märkten.
In unserer Behörde ist seit dem 02. Mai die Technik für das digitale Bild vorhanden, so dass keine herkömmlichen Papierbilder mehr verarbeitet werden können. Auch in den Nebenstellen in Scheibenberg und Schlettau können die Lichtbilder vor Ort gemacht werden.