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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe der Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung am 27. April 2023

Beschluss TOP 06

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt das integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Schlettau 2030+“ mit Stand April 2023.

Beschluss TOP 07

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Beauftragung der Westsächsischen Gesellschaft für Stadterneuerung mbH Chemnitz für die Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo-LZP) für das geplante Fördergebiet „Lebendiger Stadtkern“ in Höhe von 31.754,79 €.

Beschluss TOP 08

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Antrag der European Green Metals Ltd. Vom 28. März 2023 zur Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 BbergG zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu gewerblichen Zwecken für das Erlaubnisfeld „Marienberg“ (Feldeskennziffer: 1714) zur Kenntnis. Es gibt keine öffentlichen Interessen der Stadt Schlettau, die ein Aufsuchen im gesamten Feld ausschließen.

Beschluss TOP 09

Der Stadtrat Schlettau stimmt dem Umlage-Finanzierungsmodell für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Annaberger Land einschließlich Regionalmanagement und Kosten für das Entscheidungsgremium der LAG in Verbindung mit der Verwaltung und Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2023 bis 2027 zu.

Beschluss TOP 10

Der Stadtrat Schlettau beschließt die Widmung des Radweges Schlettau-Dörfel zu einem beschränkt-öffentlichen Weg mit nachstehenden Inhalten:

Bezeichnung: Radweg Schlettau-Dörfel

Straßenklasse: beschränkt öffentlicher Weg

Anfangspunkt: Teichgasse in Schlettau, Beginn Radwegbrücke

(ETRS89-UTM33: (R:355021.25;H:5603004.50))

Endpunkt: Gemarkungsgrenze, Brücke über die Zschopau

(ETRS89-UTM33: (R:354740.11; H:5604659.00))

Länge: 1,9 km

Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer

Träger der Straßenbaulast: Stadt Schlettau

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bekanntmachungsverfahren durchzuführen und das Straßenbestandsverzeichnis für die Stadt Schlettau entsprechend zu ergänzen.

Beschluss TOP 11

Der Stadtrat Schlettau beschließt die Widmung des Radweges Schlettau-Dörfel zu einem beschränkt-öffentlichen Weg mit nachstehenden Inhalten:

Bezeichnung: Radweg Schlettau-Dörfel

Straßenklasse: beschränkt öffentlicher Weg

Anfangspunkt: Gemarkungsgrenze, Brücke über die Zschopau

(ETRS89-UTM33: (R:354740.11; H:5604659.00))

Endpunkt: Einmündung S 267 Dörfel

(ETRS89-UTM33: (R:354565.50;H:5605239.20))

Länge: 0,8 km

Anfangspunkt: S 267 Dörfel

(ETRS89-UTM33: (R:354617.22;H:5605260.30))

Endpunkt: Einmündung S 267 Dörfel

(ETRS89-UTM33: (R:354832.20; H:5605685.50))

Länge: 0,55 km

Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer

Träger der Straßenbaulast: Stadt Schlettau

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bekanntmachungsverfahren durchzuführen und das Straßenbestandsverzeichnis für die Stadt Schlettau entsprechend zu ergänzen.

Beschluss TOP 12

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, den Zuschlag für die Neueinrichtung eines Klassenzimmers in der Grundschule Schlettau dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma PPS Objektmöbel Peter Pospischil aus Schlettau, zum Bruttopreis von 7.898,63 € zu erteilen.