Beschluss TOP 06
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt das integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Schlettau 2030+“ mit Stand April 2023.
Beschluss TOP 07
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Beauftragung der Westsächsischen Gesellschaft für Stadterneuerung mbH Chemnitz für die Erstellung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo-LZP) für das geplante Fördergebiet „Lebendiger Stadtkern“ in Höhe von 31.754,79 €.
Beschluss TOP 08
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Antrag der European Green Metals Ltd. Vom 28. März 2023 zur Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 BbergG zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu gewerblichen Zwecken für das Erlaubnisfeld „Marienberg“ (Feldeskennziffer: 1714) zur Kenntnis. Es gibt keine öffentlichen Interessen der Stadt Schlettau, die ein Aufsuchen im gesamten Feld ausschließen.
Beschluss TOP 09
Der Stadtrat Schlettau stimmt dem Umlage-Finanzierungsmodell für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Annaberger Land einschließlich Regionalmanagement und Kosten für das Entscheidungsgremium der LAG in Verbindung mit der Verwaltung und Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2023 bis 2027 zu.
Beschluss TOP 10
Der Stadtrat Schlettau beschließt die Widmung des Radweges Schlettau-Dörfel zu einem beschränkt-öffentlichen Weg mit nachstehenden Inhalten:
Bezeichnung: Radweg Schlettau-Dörfel
Straßenklasse: beschränkt öffentlicher Weg
Anfangspunkt: Teichgasse in Schlettau, Beginn Radwegbrücke
(ETRS89-UTM33: (R:355021.25;H:5603004.50))
Endpunkt: Gemarkungsgrenze, Brücke über die Zschopau
(ETRS89-UTM33: (R:354740.11; H:5604659.00))
Länge: 1,9 km
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer
Träger der Straßenbaulast: Stadt Schlettau
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bekanntmachungsverfahren durchzuführen und das Straßenbestandsverzeichnis für die Stadt Schlettau entsprechend zu ergänzen.
Beschluss TOP 11
Der Stadtrat Schlettau beschließt die Widmung des Radweges Schlettau-Dörfel zu einem beschränkt-öffentlichen Weg mit nachstehenden Inhalten:
Bezeichnung: Radweg Schlettau-Dörfel
Straßenklasse: beschränkt öffentlicher Weg
Anfangspunkt: Gemarkungsgrenze, Brücke über die Zschopau
(ETRS89-UTM33: (R:354740.11; H:5604659.00))
Endpunkt: Einmündung S 267 Dörfel
(ETRS89-UTM33: (R:354565.50;H:5605239.20))
Länge: 0,8 km
Anfangspunkt: S 267 Dörfel
(ETRS89-UTM33: (R:354617.22;H:5605260.30))
Endpunkt: Einmündung S 267 Dörfel
(ETRS89-UTM33: (R:354832.20; H:5605685.50))
Länge: 0,55 km
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer
Träger der Straßenbaulast: Stadt Schlettau
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bekanntmachungsverfahren durchzuführen und das Straßenbestandsverzeichnis für die Stadt Schlettau entsprechend zu ergänzen.
Beschluss TOP 12
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, den Zuschlag für die Neueinrichtung eines Klassenzimmers in der Grundschule Schlettau dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma PPS Objektmöbel Peter Pospischil aus Schlettau, zum Bruttopreis von 7.898,63 € zu erteilen.