TOP 06:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Antrag des Eisenbahnvereins Bahnhof Schlettau e. V. vom 28.02.2024 zur Kenntnis. Der Stadtrat beschließt, dass der Antrag zurückgestellt wird. Nach Vorliegen der aktualisierten Finanzaufstellung soll erneut im Stadtrat beraten und beschlossen werden.
TOP 07:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass der Schützenverein Schlettau e. V. aufgrund des Antrages vom 08. März 2024 eine finanzielle Zuwendung im Rahmen der Vereinsförderung in Höhe von 400,00 € erhält.
TOP 08:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, für das defekte Bauhoffahrzeug vom Typ Unimog eine Ersatzbeschaffung in Form eines Neufahrzeuges auf Grundlage einer Langzeitmiete mit einer monatlichen Belastung in Höhe von 2.513,47 € brutto für einen Zeitraum von 5 Jahren vorzunehmen.