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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 10. April 2025

TOP 06:

Der Stadtrat Schlettau beschließt folgende Erleichterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 nach den Regelungen des § 88 Absatz 5 SächsGemO und des § 63 Absatz 9 SächsKomHVO in Anspruch zu nehmen. Es wird verzichtet auf folgende Bestandteile:

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Rechenschaftsbericht (§ 88 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO)

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Anlage zum Anhang zu übertragenen Haushaltsermächtigungen (§ 88 Abs. 4 Nr. 4 SächsGemO)

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körperliche Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen, sofern deren Erfassung und Bewertung durch Anwendung des Buchinventurverfahrens sichergestellt ist (§ 69 Absatz 3 Nr. 3 SächsKomHVO)

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außerplanmäßige Abschreibung und Zuschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im Zuge der körperlichen Bestandsaufnahme sowie Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten passiven Sonderposten (§ 69 Absatz 3 Nr. 4 SächsKomHVO)

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Abschreibung und Zuschreibung von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sowie Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten passiven Sonderposten (§ 69 Absatz 3 Nr. 5 SächsKomHVO)

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ergebniswirksame Bereinigung von Anlagen im Bau (§ 69 Absatz 3 Nr. 6 SächsKomHVO)

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interne Leistungsverrechnung (§ 69 Absatz 3 Nr. 9 SächsKomHVO)

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Angaben nicht bilanzierter Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, die eine Belastung der Haushaltsjahre bis 2020 darstellen (§ 69 Absatz 3 Nr. 11 SächsKomHVO)

Der Anhang nach § 88 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO wird in gekürzter Form dargestellt. Auf die Angaben nach § 88 Absatz 3 SächsGemO wird verzichtet. Eine Wertberichtigung der Forderungen wird durchgeführt.

TOP 07:

Der Stadtrat Schlettau beschließt folgende Erleichterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 nach den Regelungen des § 88 Absatz 5 SächsGemO und des § 63 Absatz 9 SächsKomHVO in Anspruch zu nehmen. Es wird verzichtet auf folgende Bestandteile:

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Rechenschaftsbericht (§ 88 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO)

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Anlage zum Anhang zu übertragenen Haushaltsermächtigungen (§ 88 Abs. 4 Nr. 4 SächsGemO)

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körperliche Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen, sofern deren Erfassung und Bewertung durch Anwendung des Buchinventurverfahrens sichergestellt ist (§ 69 Absatz 3 Nr. 3 SächsKomHVO)

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außerplanmäßige Abschreibung und Zuschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im Zuge der körperlichen Bestandsaufnahme sowie Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten passiven Sonderposten (§ 69 Absatz 3 Nr. 4 SächsKomHVO)

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Abschreibung und Zuschreibung von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sowie Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten passiven Sonderposten (§ 69 Absatz 3 Nr. 5 SächsKomHVO) Seite 10 von 63 Sitzung des Stadtrates der Stadt Schlettau vom Donnerstag, 10. April 2025

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ergebniswirksame Bereinigung von Anlagen im Bau (§ 69 Absatz 3 Nr. 6 SächsKomHVO)

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interne Leistungsverrechnung (§ 69 Absatz 3 Nr. 9 SächsKomHVO)

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Angaben nicht bilanzierter Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, die eine Belastung der Haushaltsjahre bis 2020 darstellen (§ 69 Absatz 3 Nr. 11 SächsKomHVO)

Der Anhang nach § 88 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO wird in gekürzter Form dargestellt. Auf die Angaben nach § 88 Absatz 3 SächsGemO wird verzichtet. Eine Wertberichtigung der Forderungen wird durchgeführt.

TOP 08:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch Schlettau, Blatt 59, zugunsten des Abwasserzweckverbandes „Oberes Zschopau und Sehmatal“ für das Flurstück 1129/10 der Gemarkung Schlettau zu bewilligen