TOP 07
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Gewerbegebiet "Höhe baulicher Anlagen in Hermannsdorf" mit Stand Oktober 2025 zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme gegenüber der Stadt Elterlein abzugeben.
TOP 08
(1) Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Verkauf des Flurstücks 126/1 der Gemarkung Schlettau an Herr Torsten Adomeit und Britta Erning aus Schlettau zum Kaufpreis von 18.000,00 €.
(2) Der Stadtrat beschließt die Bestellung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch auf dem Flurstück 67 der Gemarkung Schlettau zugunsten des Flurstücks 66 der Gemarkung Schlettau zur Sicherung der Abstandsfläche des Pfarrhauses Kirchplatz 4 in 09487 Schlettau.
(3) Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Verkauf des Flurstückes 67 der Gemarkung Schlettau an Herrn Torsten Adomeit und Britta Erning aus Schlettau zu einem Kaufpreis von 8.400,00 € (140 m² zu 60,00 €/m²).
Es wird versichert, dass die Grundstücke nicht unter ihren Verkehrswerten veräußert werden und das abzuschließende Rechtsgeschäft keiner Genehmigung nach § 90 Sächsische Gemeindeordnung bedarf.
TOP 09
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt die Bauvoranfrage aus Geyer zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 1099/3 der Gemarkung Schlettau, Alte Buchholzer Straße, vom 12. Dezember 2025 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird negativ gemeindlich Stellung genommen. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 10
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag des Herrn Tobias Seckel, zum Umbau und Sanierung eines Mehrfamilienhauses und Anbau von Balkonen auf dem Flurstück Nr. 216/1 der Gemarkung Schlettau, Buchholzer Straße 16, vom 07. Januar 2026 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 11
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag der Familie Ilona und Rainer Mraß zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück Nr. 532/9 der Gemarkung Schlettau, Waldweg 1C vom 05. Januar 2026 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 12
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Abschluss eines Landpachtvertrages in der vorliegenden Form, über die Flurstücke 944/5 und 936/1 mit dem Erzgebirgischen Wirtschaftshof.
TOP 13
TOP 13 A
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf der Flurstücke 162/10; 162/6; 163/7; 165/5; 165/6; 169/2; 169/3 und 169/4 Gemarkung Dörfel zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 13 B
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf der Flurstücke 21/1 und 21/2 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 13 C
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 48 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 13 D
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 722 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 14
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Entwurf des Planes für die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes Schlettau im Jahr 2026 zu bestätigen und den Staatsbetrieb Sachsenforst mit der Umsetzung zu beauftragen.
TOP 07
TOP 07 A
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 286/2 Gemarkung Dörfel zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 07 B
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 915/3 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 07 C
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 770 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 07 D
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 194 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 08
TOP 08 A
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt die Bauvoranfrage von Herrn Norman Einenkel zum Ausbau einer Scheune zum Wohngebäude auf dem Flurstück 36/5 der Gemarkung Dörfel, Dorfstraße 35, vom 09. März 2026 (Posteingang), zur Kenntnis. Zur vorliegenden Bauvoranfrage wird positiv gemeindlich Stellung genommen unter der Voraussetzung, dass die Zufahrt des zu bildenden Grundstücks zur öffentlichen Verkehrsfläche rechtlich gesichert wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 08 B
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag von Marion und Udo Herrmann, zur Errichtung eines Balkonanbaus auf dem Flurstück 208 der Gemarkung Schlettau, Buchholzer Straße 9, vom 03. März 2025 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 08 C
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Verkauf des Flurstücks 187 der Gemarkung Schlettau bebaut mit dem Gebäude Buchholzer Straße 1 an den Kaufinteressent zum Preis von 9.500,00 €.
Es wird versichert, dass die Grundstücke nicht unter ihren Verkehrswerten veräußert werden und das abzuschließende Rechtsgeschäft keiner Genehmigung nach § 90 Sächsische Gemeindeordnung bedarf.
TOP 09
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, den Zuschlag für die Ausführung der Schlaglochflickung an kommunalen Straßen, dem Bieter in der Auflistung Nr 1., der Firma Gernot Zimmermann GmbH & Co. KG aus Annaberg-Buchholz zu erteilen.