TOP 07
(1) Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt in öffentlicher Sitzung die Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Scheibenberg-Schlettau „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Am Kirchsteig“ in der Stadt Schlettau in der Fassung 04/2025. Die zugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung 04/2025 wird gebilligt.
(2) Der Vorsitzende des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, den Flächennutzungsplan beim Landratsamt Erzgebirgskreis zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
(3) In der Bekanntmachung soll angegeben werden, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6a (1) BauGB während der Sprechzeiten eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ferner sollen diese Unterlagen ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Anlage zum Beschluss:
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Scheibenberg-Schlettau in der Fassung 04/2025, im Original im Bauamt der Stadt Scheibenberg einsehbar bestehend aus:
| - | der Planzeichnung M 1: 10.000, |
| - | der Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht einschließlich: Anlage 1 Auswirkungsanalyse Einzelhandel vom 16. März 2025 |
TOP 08
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag der Knorr Wohnkonzept GmbH & Co. KG, vertreten durch Stephan Knorr, zur Errichtung einer Werbestehle/Leitsystem auf dem Flurstück 251 der Gemarkung Schlettau, Rudolf-Breitscheid-Straße 4, vom 17. April 2025 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 09
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Reichen Spat“ in Schlettau von Herrn und Frau Rico und Cindy Wenisch bzgl. der Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf dem Flurstück 1130/73 der Gemarkung Schlettau Am Reichen Spat 17 zur Kenntnis. Dem vorliegenden Antrag wird positiv zugestimmt. Es werden keine städtebaulichen Belange der Stadt Schlettau berührt.
TOP 10
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf der Flurstücke 632/1 und 672 der Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 11
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Erwerb der Flurstücke 528/5 (22 m²) und 528/7 (1.111 m²) der Gemarkung Schlettau mit einer Größe von insgesamt 1.133 m² zu einem Kaufpreis von 7.704,40 €.
TOP 12
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Schaffung von Bewohnerparkflächen in den Bereichen ehemals Präge- und Stanzbetrieb, Bockplatz und Schmidtlücke. Die Verwaltung wird mit der vertraglichen Ausgestaltung und Umsetzung der Errichtung von Bewohnerparkflächen beauftragt.
TOP 13
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 einschließlich aller Anlagen gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt wird:
| In der Ergebnisrechnung mit | |
| - | Summe der ordentlichen Erträge von 3.072.899,49 € |
| - | Summe der ordentlichen Aufwendungen von 3.476.683,73 € |
| - | einem ordentlichen Jahresergebnis von - 403.784,24 € |
| - | Summe der außerordentlichen Erträge 89.048,47 € |
| - | Summe der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 € |
| - | einem Sonderergebnis von 89.048,47 € |
| - | Gesamtergebnis: - 314.735,77 € |
| in der Finanzrechnung mit | |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von -392.660,10 € |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 211.470,82 € |
| - | Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von - 106.689,81 € |
| - | Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von - 5.367,83 € |
| - | eränderung des Zahlungsmittelbestandes um - 708.233,78 € |
| in der Vermögensrechnung (Bilanz) mit | |
| - | einer Bilanzsumme von 21.568.239,36 € |
| - | einem Anlagevermögen von 20.776.422,53 € |
| - | einem Umlaufvermögen von 791.816,83 € |
|
| darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 31.346,21 € |
| - | Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 € |
| - | einer Kapitalposition von 14.101.557,19 € |
|
| darunter einem Basiskapital von 14.220.696,92 € |
|
| und Rücklagen von 0,00 € |
| - | Passiven Sonderposten von 5.103.197,39 € |
| - | Rückstellungen von 540.166,68 € |
| - | Verbindlichkeiten von 1.823.318,10 € |
| - | Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 € |
| 1. | Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses von - 403.784,24 Euro wurde mit dem Basiskapital verrechnet. |
| 2. | Der Überschuss des Sonderergebnisses von 89.048,47 Euro wurde mit Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren verrechnet. |
| 3. | Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der örtlichen Prüfung wird zur Kenntnis genommen. |
TOP 14
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt das vorliegende Haushaltsstrukturkonzept für die Haushaltsjahre 2025 bis einschließlich 2029. Es ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.