Amt Schlieben
- Der Amtsdirektor -
Es ist im „Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben“ die Einziehungsabsicht öffentlicher Wege in den Gemarkungen Hillmersdorf und Stechau gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz bekannt zu machen.
Die Anlage 1 zur Beschlussfassung ist beizufügen. Die Kartenauszüge (Anlagen 2 und 3) sind im Rahmen der Ersatzbekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) vom 01.12.2000 (GVBl.II/00, [Nr. 24], S. 435), in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Unterlagen in der Zeit vom 16.01.2025 bis zum 16.04.2025 im Amt Schlieben, Bürgerbüro, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
| Montag | 08.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden.
Schlieben, den 17.12.2024