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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Bekanntmachungsanordnung

Amt Schlieben

- Der Amtsdirektor -

Bekanntmachungsanordnung

Es ist im „Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben“ die Einziehungsabsicht öffentlicher Wege in den Gemarkungen Hillmersdorf und Stechau gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz bekannt zu machen.

Die Anlage 1 zur Beschlussfassung ist beizufügen. Die Kartenauszüge (Anlagen 2 und 3) sind im Rahmen der Ersatzbekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) vom 01.12.2000 (GVBl.II/00, [Nr. 24], S. 435), in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Unterlagen in der Zeit vom 16.01.2025 bis zum 16.04.2025 im Amt Schlieben, Bürgerbüro, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:

Montag

08.00 – 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

08.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag

08.00 – 18.00 Uhr

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden.

Schlieben, den 17.12.2024

Polz
Amtsdirektor