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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Einziehungsabsicht öffentlicher Wege in den Gemarkungen Hillmersdorf und Stechau gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz

Am 16.12.2024 wurde der Beschluss zur Durchführung eines Wegeeinziehungsverfahrens in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Fichtwald gefasst.

Einziehung ist gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) eine Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße oder Weg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Weges verliert.

Für folgende Wege soll eine Einziehung erfolgen:

Gemarkung Stechau

Gemarkung Hillmersdorf

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Straßensubstanz durch Ackerbau vollständig vernichtet.

*

Straßensubstanz auf Teilflächen des Flurstückes vollständig durch Ackerbau vernichtet.

Sachverhalt

Folgende der einzuziehenden Wege haben jede Verkehrsbedeutung verloren, da ihre Straßensubstanz vollständig durch den Ackerbau vernichtet ist:

Siehe Anlage 1: Nr. 5, 6, 8, 10 - 18

Die Straßensubstanz ist auf einer Teilfläche des Flurstückes 111/3 in der Flur 2 (Weg Nr. 9) durch den Ackerbau vollständig vernichtet.

Bei allen nicht genannten Wegen handelt es sich um Acker- bzw. Waldwege, welche für den öffentlichen Verkehr bedeutungslos sind. Es besteht kein öffentliches Interesse an einer Nutzung, über die Inanspruchnahme als private Zufahrtsmöglichkeit für die anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen hinaus.

Weiterhin sind die Wege entbehrlich, da gegebene angrenzende Wohngrundstücke jeweils anderweitig erschlossen sind und kein Anlieger vom öffentlichen Straßennetz abgeschnitten wird.

Mithin wird die Widmung für alle weiterführenden Zwecke, außer als private Zufahrtsmöglichkeit für die anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen, eingezogen.

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Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit für Einwendungen zu geben.

Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Amtsverwaltung Schlieben, Bürgerbüro, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben zu folgenden Zeiten geltend gemacht werden:

Montag:

8:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag:

8:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch:

8:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag:

8:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:

8.00 Uhr - 12:00 Uhr

Die entsprechenden Unterlagen, insbesondere die Flurkartenauszüge über die einzuziehenden Flächen liegen in der Zeit vom 16.01.2025 bis 16.04.2025 in der Amtsverwaltung im Bürgerbüro aus und können zu den o.g. Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Bekanntgabe der Einziehungsabsicht gilt einen Tag nach ortsüblicher Veröffentlichung als erfolgt.

Schlieben, 17.12.2024

Polz
Amtsdirektor