Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster):
Sehr geehrter Herr Fritz,
zuletzt wohnhaft in: Lebusa, Dorfstraße 19
oder deren Rechtsnachfolger,
gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.1/91, S. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Sie können die für Sie bestimmte Bekanntmachung vom 16.12.2024 während der Dienstzeiten beim
Kataster- und Vermessungsamt Elbe-Elster
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Tel. 03535/462700
Aktenzeichen: 2024-53-0238
einsehen und entgegennehmen.
Die Mitteilung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Im Auftrag