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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Ausschreibung zur Verpachtung des Objektes in 04936 Schlieben, Markt 5

1. Pachtgegenstand

Bei dem Objekt in 04936 Schlieben, Markt 5 handelt es sich um das ehemalige Rathaus der Stadt Schlieben mit angegliedertem „Ratskeller“. Es umfasst das Flurstück 1284, Flur 8 in der Gemarkung Schlieben. Das Objekt ist zur Nachnutzung vorgesehen und umfasst folgende räumliche Bestandteile:

Gaststätte und Nebenräumen

4 Räume, Küche, Toiletten Damen/Herren

Gastraum

81,97 m²

Nebenraum I

34,60 m²

Nebenraum II

13,63 m²

WC Damen

2,53 m²

WC Herren

5,32 m²

Küchenanbau inkl. Lager und Keller

Küchenanbau inkl. Lager

und Keller

51,36 m²

Wohnung Obergeschoss rechts (Eingang hofseitig)

ab 01.04.2026 verfügbar

3 Zimmer, Küche, Flur, Bad mit

Dusche, Wanne und WC

94,00 m²

Wohnung Obergeschoss links (separater Eingang)

ab 01.04.2026 verfügbar

3 Zimmer, Küche, Flur, Bad mit

Dusche, Wanne und WC

99,00 m²

Ehemalige Büroräume – 2. Eingang unten links

Büroräume, 3 Räume inkl.

WC im Flurbereich

51,00 m²

Beim Gaststättenbereich und den Nebenräumen sowie der Büroräume (unten links) ist eine räumlich Neuaufteilung möglich. Für einen Gastronomiebetrieb stehen Parkplätze in unmittelbarer Marktlage zur Verfügung. Des Weiteren besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den öffentlichen Raum vor dem Objekt (z.B. gastronomisch als Biergarten) zu nutzen. Die Wohnungen sind derzeit miteinander verbunden. Eine Trennung ist möglich, da jeweils ein separater Treppenaufgang existiert.

2. Verfahren

Die Verpachtung des Objektes soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. In der ersten Stufe hat jeder das Recht, seine Idee bzw. ein Konzept für die Nachnutzung der Räumlichkeiten verbunden mit seinen Kontaktdaten im Amt Schlieben einzureichen. Dabei kann sich die Bewerbung auch lediglich auf einzelne Teile/ Räumlichkeiten des Objektes erstrecken. Die Nachnutzung der Gaststätte als Gastronomiebetrieb ist grundsätzlich gewünscht.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben wird aus den eingereichten Nachnutzungsideen und -konzepten die Geeignetsten aussuchen und die Einreicher zum Gespräch einladen, um die Pachtbedingungen zu klären.

Nach Abschluss aller Gespräche erhalten alle Geladenen nochmals die Möglichkeit zur Nachbesserung der Angebote, bevor dann die abschließende Vergabe durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben erfolgt.

3. Angebotsabgabe

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – „Ratskeller“ Schlieben – im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben abzugeben. Die Frist für die Einreichung des Angebots endet am 27.02.2026, 12:00 Uhr.

4. Sonstiges

Eine Haftung der Stadt Schlieben in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Objektes bzw. von Teilen/ Räumlichkeiten aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Stadt Schlieben ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung der Gaststätte und Nebenräume, des Küchenanbaus inkl. Lager und Keller sowie der ehemaligen Büroräume (unten links) wird im Januar/Februar 2026 angeboten. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Gemäß EU-DSGVO in Verbindung mit dem BDGS wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Schlieben, Herrn Müller, unter der Telefonnummer 035361 / 356 - 12.