| 31.-07./2024 | Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss des Amtsdirektors zur Vergabe der Dienstleistung Waldumbau auf einer kommunalen Waldfläche in der Gemarkung Hohenbucko |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf zur Vergabe der Dienstleistung Waldumbau auf einer kommunalen Waldfläche in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 2, Flurstück 82, Abteilung 7051. |
| 32.-08./2024 | Beschlussfassung zur Wahlprüfungsentscheidung gemäß §§ 56, 80 und 84 Abs. 2 i. V. m. § 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko trifft zu den Kommunalwahlen vom 09. Juni 2024 und der Stichwahl am 30.06.2024 folgende Wahlprüfungsentscheidung nach §§ 56, 80 und 84 Abs. 2 i. V. m. § 80 des Brandenburgischen Kommunwahlgesetzes (BbgKWahlG): |
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| Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Hohenbucko liegen jeweils nicht vor. Die Wahl ist jeweils gültig. |
| 33.-08./2024 | Beratung und Beschlussfassung zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans Region Elbe-Elsteraue |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko erklärt sich mit der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landkreises Elbe-Elster für die Region Elbe-Elsteraue bis zum Schuljahr 2029/30 in seiner Sitzung am 15.08.2024 einverstanden. |
| 34.-08./2024 | Beschluss zum Kauf des Wohngebäudes mit Nebengelass in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 1, Flurstück 14/2 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko lehnt den Kauf des Wohngebäudes mit Nebengelass in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 1, Flurstück 14/2 ab. |
| 35.-08./2024 | Abschluss eines Grundstücksbenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages über eine Teilfläche von ca. 640 m² für das in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegenen kommunalen Flurstücks 499 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko lehnt den Abschluss eines Grundstücksbenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages über eine Teilfläche von ca. 640 m² des kommunalen Flurstücks 499 der Flur 3 in der Gemarkung Hohenbucko ab. |
| 64.-08./2024 | Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe (Verg.-Nr. 22/24) zur Lieferung von All In One PCs für die Grund- und Oberschule „Ernst Legal“ Schlieben |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe (Verg.-Nr. 22/24) zur Lieferung von All In One PCs für die Grund- und Oberschule „Ernst Legal“ Schlieben. |
| 65.-08./2024 | Wahlprüfungsentscheidung gemäß §§ 56, 80, und 84 Abs. 2 i. V. m. § 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben trifft zu den Kommunalwahlen vom 09. Juni 2024 folgende Wahlprüfungsentscheidung nach §§ 56, 80 und 84 Abs. 2 i.V.m. § 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG): |
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| Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin und der OrtsvorsteherInnen der Ortsteile der Stadt Schlieben liegen jeweils nicht vor. Die Wahl ist jeweils gültig. |
| 66.-08./2024 | Durchführungsbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogrammes „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier“ für die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Bahnhofstraße, Stadt Schlieben |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogrammes „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier“ für die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Bahnhofstraße, Stadt Schlieben. |
| 67.-08./2024 | Durchführungsbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogrammes „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier“ für den Umbau eines Bestandsgebäudes zum Hort in der Bahnhofstraße, Stadt Schlieben |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogrammes „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier“ für den Umbau eines Bestandsgebäudes zum Hort in der Bahnhofstraße, Stadt Schlieben. |
| 68.-08./2024 | Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landkreises Elbe-Elster für die Region Elbe-Elsteraue bis zum Schuljahr 2029/30 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben, als Träger der Grund- und Oberschule Ernst-Legal, erklärt sich mit der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Elbe-Elster bis zum Schuljahr 2029/30 in seiner Sitzung am 27.08.2024 einverstanden. |
| 69.-08./2024 | Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 4, Flurstück 152 in der Gemarkung Werchau |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche von ca. 450 m² des kommunalen Flurstücks 152, Flur 4, in der Gemarkung Werchau. |
| 70.-08./2024 | Vergabe zur Sanierung 4-WE-Schlieben, Bahnhofstraße 14, Wohnung EG rechts, (Verg.-Nr. 21/24) |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Tischler- und Fensterbauarbeiten für die Sanierung der 4-WE-Wohnung, EG rechts, in der Bahnhofstraße 14, Schlieben. |
| 71.-08./2024 | Verkauf eines kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 217 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Verkauf eines kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Werchau, Flur 4, Flurstück 217. |
| 72.-08./2024 | Verkauf einer Teilfläche von ca. 450 m² des in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 152 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 450 m² des in der Gemarkung Werchau, Flur 4, gelegenen Flurstücks 152. |
| 73.-08./2024 | Abschluss eines Pachtvertrages für das in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, gelegene Flurstück 861 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages für das in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, gelegene Flurstück 861. |
| 74.-08./2024 | Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 200 m² des in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, gelegenen kommunalen Flurstücks 1398 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 200 m² des in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, gelegenen kommunalen Flurstücks 1398. |
| 49.-09./2024 | Änderung, Ergänzung und Klarstellung des Beschlusses 13.-05./2024 zur Teileinziehung der Widmung von Wegen in den Gemarkungen Freileben, Körba und Lebusa | |||||
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| Ergänzung: | |||||
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| Nr. 6: | Am Kirchhof (Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 74) Verlauf: von östlicher Grenze des Grundstücks Schliebener Weg 9c nach Richtung Osten bis Grabenflurstück 540, Flur 3 Länge: 330 m | ||||
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| Nr. 7: | Weg Körbaer Teich (Gemarkung Körba, Flur 2, Flurstück 455, Gemarkung Lebusa, Flur3, Flurstück 181, Flur 1, Flurstücke 18 und 19) Verlauf: ab der östlichsten Grenze des Flurstückes 445, Flur 2 der Gemarkung Körba in Richtung Osten bis Ende Flurstück 19, Flur 1 der Gemarkung Lebusa Länge: 835 m | ||||
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| Demnach soll die Nutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr auf 3,5 t beschränkt werden. | |||||
| 50.-09./2024 | Beschlussfassung zur Wahlprüfungsentscheidung | |||||
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa trifft zu den Kommunalwahlen vom 09. Juni 2024 folgende Wahlprüfungsentscheidung nach §§ 56, 80 und 84 Abs. 2 i.V.m. § 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetztes (BbgKWahlG): | |||||
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| Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der OrtsvorsteherInnen der Ortsteile der Gemeinde Lebusa liegen jeweils nicht vor. Die Wahl ist jeweils gültig. | |||||
| 51.-09./2024 | Beschluss zur Vergabe der Ausgleichspflanzung für den Radweg Freileben-Striesa | |||||
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Vergabe der Ausgleichspflanzung für den Radweg Freileben-Striesa. | |||||
| 52.-09./2024 | Vergabe von Leistungen zur Errichtung/ Erweiterung einer Urnengrabanlage (Vergabe-Nr. 20/24) auf dem Friedhof im OT Lebusa | |||||
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Vergabe von Leistungen zur Errichtung/Erweiterung einer Urnengrabanlage auf dem Friedhof im OT Lebusa. | |||||
| 53.-09./2024 | Aufhebungsbeschluss für den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 428 | |||||
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Aufhebung des Verkaufs einer Teilfläche von ca. 150 m² des in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, gelegenen kommunalen Flurstücks 428. | |||||
| 54.-09./2024 | Verkauf des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 428 sowie Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 428 zur Sicherung des Stellplatzes für Wertstoffcontainer | |||||
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den Verkauf des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 428 sowie die Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf dem in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, gelegenen Flurstücks 428 zur Sicherung des Stellplatzes für Wertstoffcontainer. | |||||
| 55.-09./2024 | Rückübertragung sowie Zustimmung zum Verkauf des Baugrundstücks in der Gemarkung Freileben, Flur 9, Flurstück 176 (Größe 340 m²) und des Flurstücks 87/6 (Größe 660 m²) mit einer Fläche von insgesamt 1.000 m² | |||||
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa lehnt die Neuvergabe des in der Gemarkung Freileben, Flur 9, Flurstücke 176 und 87/6 gelegenen Baugrundstücks ab. | |||||
| 56.-09./2024 | Verkauf von Teilflächen der kommunalen Grundstücke in der Gemarkung Körba, Flur 2, Flurstücke 284 und 285 | |||||
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den Verkauf von Teilflächen von insgesamt ca. 3.410 m² der kommunalen Grundstücke in der Gemarkung Körba, Flur 2, Flurstück 285 (ca. 3.300 m²) und Flurstück 284 (ca. 110 m²). | |||||