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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Ausschreibung Baugrundstück Polzen

Karte: © GeoBasis-DE/LGB (2023), dl-de/by-2-0, Daten geändert

Gemeinde Kremitzaue

Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines erschlossenen Baugrundstücks

Die Gemeinde Kremitzaue schreibt folgendes Grundstück ab sofort zum Kauf aus:

Ausschreibungsdetails:

Gemeinde Kremitzaue, Gemarkung Polzen, Flur 4 und Flur 2

1 Baugrundstück mit einer Bebauungsverpflichtung innerhalb von 4 Jahren

Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt 1.950 m² (Gemarkung Polzen, Flur 4, Flurstücke 61 und 62 sowie Gemarkung Polzen, Flur 2, Flurstück 367).

Verkaufspreis:

Mindestgebot 14,00 €/m², zzgl. Kosten für Herstellung Wasserver- und Abwasserentsorgung

Erschließungszustand:

ortsüblich erschlossen bzw. anliegend (Zuwegung, Energie, Telefonie, Internet), ausstehend Wasser / Abwasser

Lagebeschreibung:

Die Gemeinde Kremitzaue ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes Schlieben. Der Ortsteil Polzen gehört neben den Ortsteilen Kolochau und Malitschkendorf zur Gemeinde Kremitzaue. In allen drei Ortsteilen herrscht ein aktives, kulturelles und sportliches Leben in mehreren Vereinen, u. a. gibt es eine eigene Kegelbahn. Der Nachbarortsteil Kolochau verfügt über eine neue, moderne Kindertagesstätte, in der freie Kapazitäten sind. Zur Kreisstadt Herzberg (Elster) in 4 km Entfernung und zur Amtsverwaltung Schlieben in 7 km Entfernung besteht an Werktagen stündlich eine Busverbindung zwischen 05.00 Uhr und 19.00 Uhr, an den Wochenenden aller 2 Stunden.

Angebotsabgabe:

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Angebot Bauland Gemarkung Polzen, Flur 4 und Flur 2 – im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben abzugeben. Die Frist für die Einreichung des Angebots endet am 02.10.2024, 11:00 Uhr. Eine Haftung der Gemeinde Kremitzaue in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Gemeinde Kremitzaue ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung wird angeboten. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Gemäß EU-DSGVO in Verbindung mit dem BDGS wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Liegenschaften, Frau Kirschner, unter der Telefonnummer 035361 356-20.