Die Stadt Schlieben beabsichtigt die Durchforstung von Teilflächen der kommunalen Waldflächen in der Gemarkung Schlieben, Flur 13, Flurstück 70 sowie in der Flur 5, Flurstück 28/14 in Selbstwerbung. Hierbei handelt es sich um die Entnahme noch stehender, trockener bzw. geschädigter Bäume.
Es werden Fachkenntnisse und Zuverlässigkeit im Umgang mit der benötigten Technik bzw. Werkzeugen vorausgesetzt. Für die eigene Sicherheit ist der Selbstwerber eigenverantwortlich zuständig. Die Stadt Schlieben übernimmt keine Haftungsansprüche jeglicher Art. Es ist eine Anerkennungs- und Haftungserklärung des Selbstwerbers zu unterzeichnen.
Eine Besichtigung ist nach vorheriger Absprache möglich. Die Aufarbeitung und der Abtransport erfolgen auf eigene Kosten. Der Mindestpreis je Raummeter beträgt 10,00 €. Interessenten geben bitte ein Angebot bis zum 02.10.2024 beim Amt Schlieben, Abt. Liegenschaften, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben ab. Die Vergabe erfolgt nach Höhe (Preis) der abgegebenen Angebote.