Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer Sitzung am 29.04.2025 beschlossen, dass ein Wegeeinziehungsverfahren für den folgenden Straßenabschnitt durchzuführen ist:
Gartenstraße
Teilfläche des Flurstückes 90, Flur 5, Gemarkung Schlieben
| Länge: | ca. 190 m |
| Verlauf: | ab Toreinfahrt Betriebsgelände der Schliebener Stahl- und Metallbau GmbH im gesamten Verlauf nach Osten und Norden (siehe Markierung in der Karte) |
Der betreffende Abschnitt ist aufgrund ihres Verlaufes fester Bestandteil des Betriebsgeländes der Schliebener Stahl- und Metallbau GmbH geworden. Ein Tor beschränkt die Zufahrt auf das Betriebsgelände, sodass dieser Teil der Straße für den öffentlichen Verkehr nicht mehr zur Verfügung steht und damit jegliche Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit verloren hat. Der Straßenabschnitt weist den Charakter einer Privatstraße auf.
Daraufhin wurde die Einziehungsabsicht im Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden, Nr. 5/2025, Seite 10, am 21.05.2025 öffentlich bekanntgegeben. Während einer Frist von drei Monaten, vgl. § 8 Abs. 3 BbgStrG, wurden keine Einwendungen gegen die Einziehung vorgetragen.
Sodann hat die Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2025 die Einziehung der Widmung für den o.g. Straßenabschnitt beschlossen.
Die Widmung wird vollständig eingezogen.
Gemäß § 8 Abs. 1 BbgStrG, wird die Einziehung hiermit öffentlich bekanntgegeben. Sie wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amtsdirektor des Amtes Schlieben, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.erv.brandenburg.de aufgeführt sind.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.
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Schlieben, den 29.09.2025
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