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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung Fichtwald

Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung Fichtwald vom 11.09.2025, an welcher der Bürgermeister und 7 Gemeindevertreter teilnahmen

32.-09./2025

Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf.

33.-09./2025

Vergabe der Hausnummer Dorfstraße 15 A für das Flurstück 19/4, Flur 6, Gemarkung Naundorf

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Vergabe der Hausnummer 15 A für das in der Gemarkung Naundorf, Flur 6 gelegene Flurstück 19/4.

34.-09./2025

Vergabe der Hausnummer 17 A für das Grundstück Dorfstraße, Gemarkung Naundorf, Flur 6, Flurstück 241

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Vergabe der Hausnummer 17 A für das in der Gemarkung Naundorf, Flur 6, gelegene Flurstück 241.

35.-09./2025

Erteilung einer privatrechtlichen Erlaubnis zum Befahren der Verbindungsstrecke Naundorf-Lebusa im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung (Zufahrtserlaubnis)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Erteilung einer privatrechtlichen Erlaubnis zum Befahren der Verbindungsstrecke Naundorf-Lebusa im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung (Zufahrtserlaubnis).

Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Lebusa, wird das Amt Schlieben beauftragt, die Zufahrtserlaubnis mit folgendem Wortlaut auszufertigen:

Entsprechend Ihrem Antrag vom 14.08.2025, eingegangen im Amt am 10.09.2025, erteilen die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald und Lebusa als Eigentümer die Erlaubnis zur Befahrung der nachfolgenden (teilweise) nichtöffentlich gewidmeten Wegeflurstücke auf der Verbindungsstrecke Naundorf-Lebusa.

Die Zufahrtserlaubnis wird unter folgenden Auflagen erteilt:

1.

Die Zufahrtserlaubnis gilt ausschließlich für die Durchführung und Vorbereitung der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Waidmannsruh“ am 13.12.2025.

2.

Die Hin- und Rückfahrt des Shuttle-Verkehrs erfolgt aus Norden, über den Ortsteil Lebusa

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Flurstücke 97 und 104, Flur 3, Gemarkung Lebusa

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Flurstück 27, Flur 6, Gemarkung Freileben (teilw. bis an Waldschule Waidmannsruh heran)

Als Wendemöglichkeit dient die örtliche Umfahrung (um die Kastanie).

3.

Die Zufahrt für den Individualverkehr erfolgt aus Südosten, über den Ortsteil Naundorf

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Flurstück 69, Flur 6, Gemarkung Naundorf

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Flurstück 81, Flur 2, Gemarkung Naundorf

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Flurstück 17, Flur 7, Gemarkung Freileben

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Flurstück 33, Flur 6, Gemarkung Freileben (teilw. bis an Waldschule Waidmannsruh heran)

Park- und Wendemöglichkeiten sind auf dem Gelände der Waldschule Waidmannsruh vorzusehen. Das Parken auf der Fahrbahn/dem Wegkörper einschließlich des Bankettbereiches wird untersagt.

4.

Seitens des Veranstalters ist sicherzustellen, dass Feuerwehr und Rettungsdienst jederzeit ungehindert sowohl auf der Verbindungsstrecke Naundorf-Lebusa als auch dem Gelände der Waldschule Waidmannsruh ungehindert agieren kann.

5.

Diese Erlaubnis ergeht unbeschadet weiterer Zustimmungen, Genehmigungen und der Erfüllung sonstiger Rahmenbedingungen.

6.

Die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald und Lebusa übernehmen keine Haftung und keine Gewähr für die Durchführung des Winterdienstes im Zusammenhang mit der Erteilung der Zufahrtserlaubnis.

7.

Die Zufahrtserlaubnis gilt nicht für die Befahrung der Waldbrandschutzwege: Zubringer aus Richtung OT Hohenbucko, Zubringer aus Richtung Berga und Zubringer aus Richtung Striesa.

36.-09./2025

Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 110 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, gelegenen kommunalen Flurstücks 152/1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 110 m² des kommunalen Flurstücks 152/1 in der Flur 1 der Gemarkung Hillmersdorf.