Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gem. § 104 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den Jahresabschluss der Gemeinde Kremitzaue zum 31.12.2022 in der Zeit vom 10.02.2026 bis 23.07.2026 (mit Unterbrechnungen) geprüft. Das RPA hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Kremitzaue haben auf Empfehlung des RPA des Amtes Schlieben in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.09.2026 folgende Beschlüsse gefasst.
Beschluss Nr. 17.-09./2026
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Kremitzaue beschließen gemäß § 80 Abs. 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Kremitzaue für das Haushaltsjahr 2022.
Der Jahresabschluss wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 1 des Zweiten Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes (2. JABG) aufgestellt.
Der geprüfte Jahresabschluss schließt wie folgt ab:
Bilanz 2022
| AKTIVA |
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| PASSIVA |
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| Anlagevermögen | 5.031.587,37 € | Eigenkapital | 1.875.606,12 € |
| Umlaufvermögen | 1.069.438,99 € | Sonderposten | 4.464.494,37 € |
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 267.160,66 € | Rückstellungen | 3.006,46 € |
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| Verbindlichkeiten | 23.209,49 € |
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| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 1.870,58 € |
| 6.368.187,02 € |
| 6.368.187,02 € |
| Ergebnisrechnung |
| Finanzrechnung |
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| ordentliche Erträge | 1.317.423,93 € | Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.102.963,49 € |
| ordentliche Aufwendungen | 1.293.336,41 € | Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.016.362,16 € |
| Finanzerträge | 20.971,72 € | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 842.731,71 € |
| Finanzaufwendungen | 3.784,77 € | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 129.790,58 € |
| außerordentliche Erträge | 0,00 € | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
| außerordentliche Aufwendungen | 0,00 € | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
| Jahresüberschuss | 41.274,47 € | Finanzmittelveränderung | 799.542,46 € |
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| Anfangsbestand an Finanzmitteln | 250.158,58 € |
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| Bestand an fremden Finanzmitteln | 0,00 € |
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| positiver Bestand an liquiden Mitteln | 1.049.701,04 € |
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Beschluss Nr. 18.-09./2026
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Kremitzaue beschließen gemäß § 80 Abs. 4 BbgKVerf die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022.
Gemäß § 80 Abs. 5 BbgKVerf werden die vorstehenden Beschlüsse hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Kremitzaue zum 31.12.2022 nebst Anhang liegt für drei Monate ab Veröffentlichung zur Einsichtnahme während der Dienststunden, in der Kämmerei im Amtsgebäude des Amtes Schlieben öffentlich aus.