| 39.-09./2024 | zur Wahlprüfungsentscheidung gemäß §§ 56, 80 und 84 Abs. 2 i.V.m. § 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue trifft zu den Kommunalwahlen vom 09. Juni 2024 in der Gemeinde Kremitzaue folgende Wahlprüfungsentscheidung nach §§ 56, 80 und 84 Abs. 2 i.V.m. § 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG): |
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| Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Kremitzaue liegen jeweils nicht vor. Die Wahl ist jeweils gültig. |
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| 40.-09./2024 | zur Gebührensatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtungen der Grundversorgung der Gemeinde Kremitzaue |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Gebührensatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtungen der Grundversorgung der Gemeinde Kremitzaue. |
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| 41.-09./2024 | zur Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 10/3 in der Gemarkung Polzen |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 10/3, Flur 3 in der Gemarkung Polzen von insgesamt ca. 300 m². |
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| 42.-09./2024 | zur Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Malitschkendorf, Flur 2, Flurstück 344 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Malitschkendorf, Flur 2, Flurstück 344. |
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| 43.-09./2024 | zur Vergabe des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen in Polzen |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Vergabe für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in Polzen. |
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| 44.-09./2024 | zum Verkauf einer Teilfläche von ca. 300 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Polzen, Flur 3, Flurstück 10/3 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 10/3, der Flur 3 in der Gemarkung Polzen von ca. 300 m². |