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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf von noch zu vermessenden Baugrundstücken in der Gemeinde Lebusa

© Amt Schlieben 2024 | © GeoBasis-DE/LGB 2024, dl-de/by-2-0

Gemeinde Lebusa

Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf von noch zu vermessenden Baugrundstücken

Die Gemeinde Lebusa schreibt noch zu vermessende Baugrundstücke zum Kauf aus.

Ausschreibungsdetails:

Gemeinde Lebusa, Gemarkung Körba, Flur 2, Teilflächen der Flurstücke 284, 285, 286, 280 und 281

Baugrundstücke mit rückwärtigem Gartenland

Lage:

Lebusaer Straße / 04936 Lebusa / OT Körba

Grundstücksgröße:

individuell (Vermessung erforderlich) – bitte bei Abgabe des Angebots die Wunschparzellierung anhand eines Kartenauszuges beifügen

Beschreibung:

Wohnbaugrundstücke mit rückwertigem Gartenland (mit Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren)

Verkaufspreis:

mind. Bodenrichtwert (Bauland Lebusa / OT Körba 8,00 €/m²) und für Gartenland 5,00 €/m² zzgl. Vermessungskosten und Gebühren

Erschließungszustand:

ortsüblich erschlossen bzw. anliegend (Zuwegung, Energie, Telefonie, Internet), ausstehend Wasser / Abwasser

Angebotsabgabe:

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Angebot Bauland, Gemeinde Lebusa – im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben abzugeben. Die Frist für die Einreichung des Angebots endet am 08.11.2024, 11:00 Uhr. Eine Haftung der Gemeinde Lebusa in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Grundstücke aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt nicht zum Höchstgebot, sondern nach den konzeptionellen Nutzungsvorschlägen und derer glaubhaften Darlegung durch den Bieter.

Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung wird angeboten. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Gemäß EU-DSGVO in Verbindung mit dem BDGS wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Liegenschaften, Frau Kirschner, unter der Telefonnummer 035361 356-20.