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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Gemeinde Fichtwald

Ausschreibung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur langfristigen Verpachtung

Folgende landwirtschaftliche Flächen bzw. Teilflächen sind ab 01.10.2026 für eine Verpachtung in der Gemeinde Fichtwald vorgesehen:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Gesamtgröße in ha

Pachtfläche in ha

Hillmersdorf

1

2

0,0380

0,0205

Hillmersdorf

1

61/1

0,1466

0,1271

Hillmersdorf

1

78/2

0,0150

0,0150

Hillmersdorf

1

121/1

0,0940

0,0362

Hillmersdorf

1

153/1

1,1490

1,1490

Hillmersdorf

1

165

0,0548

0,0467

Hillmersdorf

1

166

0,0418

0,0288

Hillmersdorf

1

271/152

0,0163

0,0163

Hillmersdorf

1

315/70

0,0503

0,0439

Hillmersdorf

1

361/74

0,0012

0,0012

Hillmersdorf

1

377/17

0,5922

0,5922

Hillmersdorf

386/19

0,2349

0,2349

Hillmersdorf

387/19

0,1061

0,1061

Hillmersdorf

1

390/19

0,0220

0,0220

Hillmersdorf

1

391/19

0,0267

0,0102

Hillmersdorf

1

395/19

0,0310

0,0310

Hillmersdorf

2

7

0,1180

0,0688

Hillmersdorf

2

33/1

1,5830

0,2367

Hillmersdorf

2

36/2

0,0150

0,0150

Hillmersdorf

2

49

0,1350

0,1350

Hillmersdorf

2

76

0,3400

0,3400

Hillmersdorf

2

78

0,4440

0,3523

Hillmersdorf

2

83

0,0330

0,0330

Hillmersdorf

2

98

0,0320

0,0320

Hillmersdorf

2

139

0,0229

0,0229

Hillmersdorf

2

140

0,0271

0,0271

Hillmersdorf

2

146/86

0,0287

0,0287

Hillmersdorf

2

147/86

0,0303

0,0303

Hillmersdorf

2

148/86

0,0135

0,0135

Hillmersdorf

2

149/86

0,0263

0,0263

Hillmersdorf

2

157/87

0,0096

0,0096

Hillmersdorf

2

158/87

0,0102

0,0102

Hillmersdorf

2

159/87

0,0008

0,0008

Hillmersdorf

2

164/84

0,0931

0,0931

Hillmersdorf

3

188

0,2633

0,2571

Hillmersdorf

4

15/2

0,0410

0,0400

Hillmersdorf

4

50/1

0,1760

0,0116

Gemarkung Hillmersdorf gesamt

4,2651

Stechau

1

7

0,1890

0,1890

Stechau

1

8

0,2350

0,2350

Stechau

1

29/31

0,0915

0,0915

Stechau

1

29/41

0,2945

0,2945

Stechau

1

46

1,0290

0,9859

Stechau

1

90/1

0,3010

0,0927

Stechau

1

90/2

0,1330

0,1330

Stechau

1

90/3

0,1350

0,1350

Stechau

1

263

0,0460

0,0460

Stechau

1

283/4

0,0462

0,0462

Stechau

1

284

0,0560

0,0560

Stechau

1

432

0,1264

0,1264

Stechau

1

433

0,5830

0,0583

Stechau

1

495/16

0,0788

0,0788

Stechau

1

497/16

0,0140

0,0140

Stechau

1

500/16

0,1236

0,1236

Stechau

1

541/8

0,0906

0,0906

Stechau

1

555/11

0,2919

0,2719

Stechau

2

37

0,0920

0,0364

Stechau

2

71

0,2220

0,2220

Stechau

2

116/9

0,1911

0,0960

Stechau

2

120/19

0,2985

0,2985

Stechau

2

125/1

0,0920

0,0920

Stechau

2

126

0,0100

0,0100

Stechau

2

127/31

0,1628

0,1628

Stechau

2

209/99

0,0740

0,0740

Stechau

2

232

0,0155

0,0134

Stechau

2

233

0,0023

0,0010

Stechau

2

234

0,0462

0,0117

Stechau

2

234/2

0,1038

0,0766

Stechau

2

242

0,0177

0,0177

Stechau

2

243

0,0155

0,0155

Stechau

2

254

0,0360

0,0353

Stechau

2

261/32

0,0121

0,0121

Stechau

2

263/32

0,0034

0,0034

Stechau

2

269/10

0,0114

0,0114

Stechau

2

270/10

0,0064

0,0064

Stechau

2

271/10

0,0022

0,0022

Stechau

2

354/112

0,4155

0,4155

Stechau

3

21/18

0,0705

0,0705

Stechau

3

23/16

0,1276

0,1276

Stechau

3

23/18

0,1022

0,1022

Stechau

3

49/12

0,5397

0,3220

Stechau

3

49/13

0,1392

0,1392

Stechau

3

76/49

0,5380

0,5380

Stechau

4

28/3

0,0127

0,0127

Stechau

4

28/6

0,0372

0,0372

Stechau

4

29/1

0,0372

0,0159

Stechau

4

31/1

0,2225

0,2225

Stechau

4

83/1

0,2990

0,2888

Stechau

4

84/2

0,0195

0,0195

Stechau

4

84/11

0,0410

0,0388

Stechau

4

116/3

0,3707

0,3477

Stechau

4

125/4

0,0259

0,0259

Stechau

4

181

0,0490

0,0490

Stechau

4

182

0,0331

0,0331

Gemarkung Stechau gesamt

7,0729

Pachtfläche insgesamt

11,3380

Eigentümerin dieser Flächen ist die Gemeinde Fichtwald.

Die zu bewirtschaftenden Pachtflächen werden zu den nachfolgend aufgeführten Kriterien zum 01.10.2026 ausgeschrieben und verpachtet:

1.

Pachtpreis mit einer Gewichtung von 45%

2.

Lage der Ausschreibungsflächen zum Betriebssitz bzw. Bewirtschaftungsflächen des Pachtinteressenten mit einer Gewichtung von 25%

3.

Vertragstreue und Zuverlässigkeit bei der Entrichtung von Steuern und öffentlichen Abgaben mit einer Gewichtung von 20%

4.

Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Flächen und der fachgerechten Berufsausübung mit einer Gewichtung von 10 %

5.

Der Bieter hat glaubhaft darzulegen, dass die Flächen grundsätzlich nur durch ihn selbst oder durch Firmenangehörige bewirtschaftet werden. Erfolgt dies nicht, kann der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Die Bewertung der Kriterien für die Pächterauswahl wird wie folgt festgelegt:

1. Pachtpreis:

Der Bewerber muss den Mindestpachtzins bieten. Wird dieser nicht geboten erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten, der Bieter ist auszusondern und kann kein Pächter werden. Bei Überbieten des vorgegebenen Mindestpachtzinses erwächst dem Pachtbewerber kein übermäßiger Vorteil, denn überhöhte Pächterpreise schaffen Unfrieden in den Kommunen.

Punkte:

Gebot unter Mindestpachtzins

0

bis zu 10% über Mindestpachtzins

1

bis zu 20% über Mindestpachtzins

2

bis zu 30% über Mindestpachtzins

3

höher als 30% über Mindestpachtzins

4

2. Lage der Ausschreibungsflächen/Regionalbezug:

Um eine Identifikation des Pächters mit der Gemeinde / Kommune und der örtlichen Gemeinschaft zu ermöglichen ist es wünschenswert, dass der Betriebssitz des Bewerbers möglichst nah am Sitz des Verpächters ist, auch wenn die zu vergebenen Flächen in einer anderen Gemarkung liegen

Punkte:

Betriebssitz in der Verpächtergemeinde

3

Betriebssitz außerhalb der Verpächtergemeinde, aber im Amt Schlieben

2

Betriebssitz außerhalb des Amtes

1

3. Vertragstreue und Zuverlässigkeit bei der Entrichtung von Steuern und Abgaben:

Terminliche Zuverlässigkeit bei der Zahlung von Steuern und Abgaben in den letzten 3 Jahren ab Ausschreibungsbeginn

Punkte:

termingerechte Zahlung

2

Zahlung nach Ablauf der Fälligkeit

1

Zahlung im Rahmen der Zwangsvollstreckung

0

4. Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung und fachgerechte Berufsausübung:

Punkte:

langfristiger Erhalt des Bodens und eine flächendeckende, standortgerechte Landwirtschaft, dabei wird besonderes Augenmerk auf den Erhalt bzw.

2

die Erneuerung wasserregulierender Einrichtungen (Drainagen etc.) gelegt Erhaltung der Flächengröße durch Pflege aufstehender und angrenzender Flurgehölze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

2

Wegebau- und Erhaltungsmaßnahmen auch bei nichtöffentlichen Wegen und/oder privater Wege zur Erhaltung der Nutzbarkeit durch Dritte

2

5. Bildungsabschluss mit landwirtschaftlicher Ausrichtung, was eine sachkundige Führung des Betriebes gewährleistet:

ohne Berufsabschluss

1

Facharbeiterabschluss oder vergleichbar

2

Meister- oder Technikerabschluss oder vergleichbar

3

Fachhochschulabschluss, Hochschulabschluss oder vergleichbar

4

Der Pachtinteressent hat die Möglichkeit ein Angebot für den Zeitraum von 10 Jahren, 15 Jahren und/oder 20 Jahren zu unterbreiten.

Der Mindestpachtzins beträgt für die Pachtdauer von

10 Jahren: 150,00 €/ha/Jahr

15 Jahren: 180,00 €/ha/Jahr

20 Jahren: 200,00 €/ha/Jahr

6. Angebotsabgabe:

Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Pachtangebot Gemeinde Fichtwald ab 01.10.2026 – im Amt Schlieben, Abt. Liegenschaften, Herzberger Str. 7 in 04936 Schlieben abzugeben.

Die Frist für die Einreichung der Pachtzinsangebote endet am 12.12.2025 – 12.00 Uhr.

7. Sonstiges:

Eine Haftung der Gemeinde Fichtwald in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Pachtgegenstandes aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht.

Die Gemeinde Fichtwald ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlug zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen, abzubrechen oder ganz aufzuheben.

Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o.ä.

Die Vergabe erfolgt aufgrund der aufgeführten Vergabekriterien unter Anwendung der jeweils festgesetzten Gewichtung. Eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung der Pachtflächen wird nicht angeboten.

Eine persönliche Einsichtnahme in die Ausschreibungsunterlagen kann zu den Sprechzeiten im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben erfolgen.

Eine Erstattung der Aufwendungen erfolgt nicht. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurück-gesandt.

Gemäß der EU-DSGVO in Verbindung mit dem BDSG wird darauf hingewiesen, dass die personengebundenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Mit der Abgabe eines Pachtzinsangebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.