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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Ausschreibung zur Nutzung von Freiflächen auf kommunalen Friedhofsgrundstücken für anonyme Beisetzungen

1. Pachtgegenstand

Folgende Freiflächen auf Friedhofsgrundstücken im Gebiet der Stadt Schlieben sind zur Nutzung für anonyme Beisetzungen vorgesehen:

Friedhof „Langer Berg“ Schlieben/ Höhe ODF-Denkmal

Gemarkung Schlieben, Flur 9, Flurstück 39

Teilfläche ca. 200 m²

Bei der Fläche handelt es sich teilweise um eine Grünfläche südlich des Kriegsgräberfeldes/ODF-Denkmal auf dem kommunalen Friedhof „Langer Berg“ in Schlieben. Die zu verpachtende Gesamtfläche von 200 m² wird im Norden begrenzt von der Hecke des Kriegsgräberfeldes und im Osten durch die Zaunanlage des Friedhofes „Langer Berg“. Im Süden und Westen geht die Grünfläche in das allgemeine Bestattungsfeld des Friedhofes über.

Friedhof Werchau (Kommunalgrundstück um die Trauerhalle)

Gemarkung Werchau, Flur 2, Flurstück 81/3

Teilfläche westlich der Trauerhalle bis zu ca. 100 m²

Teilfläche östlich der Trauerhalle bis zu ca. 150 m²

Die Pachtfläche stellt das Kommunalgrundstück um die Trauerhalle im nördlichen Teil des ansonsten kirchlichen Friedhofes in Werchau dar. Es kann in zwei Teilflächen mit unterschiedlichem Nutzungszweck verpachtet werden (Teilfläche westlich der Trauerhalle mit bis zu ca. 100 m² und Teilfläche östlich der Trauerhalle bis zu ca. 150 m²). Die Teilflächen stellen sich in der Örtlichkeit als Grünflächen dar. Im Falle einer Verpachtung (ggf. auch in Teilflächen mit verschiedenartiger Nutzung soll ein 3-Meter-Abstand zur Trauerhalle bestehen bleiben. Die Kirche hat einer Verpachtung der kommunalen Fläche für anonyme Beisetzungen im Grundsatz zugestimmt.

2. Verfahren

Die Pachtflächen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. In der ersten Stufe hat jeder das Recht, seine Idee für die Nutzung der jeweiligen Fläche einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pachtflächen als Bestandteil des jeweiligen Friedhofes auch in Zukunft entsprechend würdevoll behandelt werden. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben wird aus den eingereichten Nachnutzungsideen die geeignetsten aussuchen und die Einreicher zum Gespräch einladen, um die Pachtbedingungen zu klären. Nach Abschluss aller Gespräche erhalten alle Geladenen nochmals die Möglichkeit zur Nachbesserung der Angebote, bevor dann die abschließende Vergabe durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben erfolgt.

3. Angebotsabgabe

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Angebot Pachtangebot Stadt Schlieben – Pachtangebot Friedhofswesen Schlieben – im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben abzugeben. Die Frist für die Einreichung des Angebots endet am 30.12.2025, 12:00 Uhr.

4. Sonstiges

Eine Haftung der Stadt Schlieben in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Stadt Schlieben ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung wird angeboten. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Gemäß EU-DSGVO in Verbindung mit dem BDGS wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Liegenschaften, Frau Kirschner, unter der Telefonnummer 035361 356 - 20.