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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Informationen aus der Kämmerei / Kasse

Neue EU-Regelung für Überweisungen

Ab Oktober 2025 ist in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung für den SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft getreten. Diese Regelung soll Überweisungen noch sicherer machen.

Was bedeutet das genau?

Banken überprüfen nun bei jeder Überweisung, ob der angegebene Empfängername exakt mit der IBAN übereinstimmt. Stimmen diese Daten nicht überein, kann die Überweisung verzögert, zurückgewiesen oder abgelehnt werden. Dadurch sollen Fehlleitungen von Zahlungen vermieden werden.

Bei Überweisungen an das Amt Schlieben bzw. die amtsangehörigen Kommunen sind folgende Empfängernamen und die dazugehörigen Kontodaten zu verwenden:

Empfängername

Amt Schlieben

IBAN: DE28 1805 1000 3340 1000 46

BIC: WELADED1EES

IBAN: DE84 1203 0000 0000 6395 00

BIC: BYLADEM1001

Gemeinde Fichtwald

IBAN: DE50 1805 1000 3340 1000 38

BIC: WELADED1EES

IBAN: DE63 1203 0000 0000 6389 08

BIC: BYLADEM1001

Gemeinde Hohenbucko

IBAN: DE28 1805 1000 3340 1001 43

BIC: WELADED1EES

IBAN: DE20 1203 0000 0000 6388 09

BIC: BYLADEM1001

Gemeinde Kremitzaue

IBAN: DE50 1805 1000 3340 1001 35

BIC: WELADED1EES

IBAN: DE63 1203 0000 0000 6390 05

BIC: BYLADEM1001

Gemeinde Lebusa

IBAN: DE31 1805 1000 3340 1000 89

BIC: WELADED1EES

IBAN: DE09 1203 0000 0000 6391 04

BIC: BYLADEM1001

Stadt Schlieben

IBAN: DE72 1805 1000 3340 1001 27

BIC: WELADED1EES

IBAN: DE53 1203 0000 0000 6387 00

BIC: BYLADEM1001

Das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden bitten deshalb alle Zahlungspflichtigen -Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sonstige Steuer- und Abgabepflichtige-, ihre Zahlungsdaten zu überprüfen und gegebenenfalls ihre Überweisungsvorlagen und Daueraufträge anzupassen. Unvollständige oder abweichende Angaben könnten sonst zu Rückläufern und Verzögerungen bei der Abwicklung führen.