| 50.-07./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe LOS 05 Trockenbau (Verg.-Nr. 16/25) für die Dachsanierung der Häuser II und III sowie Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV an der Grund- und Oberschule „Ernst-Legal“ in Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe LOS 05 Trockenbau (Verg.-Nr. 16/25) für die Dachsanierung der Häuser II und III sowie Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV an der Grund- und Oberschule „Ernst-Legal“ in Schlieben. | |
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| 51.-09./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe (Verg.-Nr. 17/25, LOS 16) PV-Anlage für das Bauvorhaben Dachsanierung Haus II und Haus III sowie Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV in der GOS Schlieben, Bahnhofstraße 3 in 04936 Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe (Verg.-Nr. 17/25, LOS 16) PV-Anlage für das Bauvorhaben Dachsanierung Haus II und Haus III sowie Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV in der GOS Schlieben, Bahnhofstraße 3 in 04936 Schlieben. | |
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| 52.-09./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Elektroleistungen für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 20/25) | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Elektroleistungen für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 20/25). | |
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| 53.-09./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Sanitärleistungen für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 21/25) | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Sanitärleistungen für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 21/25). | |
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| 54.-09./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 22/25) | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 22/25). | |
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| 55.-09./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Erteilung des Einvernehmens der Stadt Schlieben zur Durchführung der Veranstaltung „Oktoberfest“ auf dem Gelände des Schliebener Drandorfhofes | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Erteilung des Einvernehmens der Stadt Schlieben zur Durchführung der Veranstaltung „Oktoberfest“ auf dem Gelände des Schliebener Drandorfhofes. | |
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| 56.-09./2025 | Hauptsatzung der Stadt Schlieben (HS) | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Hauptsatzung der Stadt Schlieben (HS). | |
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| 57.-09./2025 | Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben (GeschO) | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben (GeschO). | |
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| 58.-09./2025 | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Werchau-West“ in 04936 Schlieben OT Werchau | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt Folgendes: | |
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| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Werchau-West" in 04936 Schlieben OT Werchau. |
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| 2. | Der Räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke: |
| Flurstück | Flur | Gemarkung/Grundbuch von | Amtsgericht | Größe |
| teilw. 39 | 1 | Werchau |
| ca. 0,17 ha |
| teilw. 73 | 1 | Werchau |
| ca. 8,73 ha |
| teilw. 75 | 1 | Werchau |
| ca. 6,84 ha |
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Gesamtgröße ca. 15,74 Hektar | ||||
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| 3. | Eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. In einem engen Austausch mit dem Amt Schlieben als Träger des örtlichen Brandschutzes, ist ein Brandschutzkonzept (z.B. hinsichtlich Feuerwehrstellflächen, Riegelstellungen, Ausbau- und Unterhaltung der Brandschutzinfrastruktur) zu erarbeiten. |
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| 4. | Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind mit der Stadt Schlieben und dem Amt Schlieben verbindlich abzustimmen. |
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| 5. | Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungs- und Erschließungsvertrag abzuschließen, darin sind insbesondere die Übernahme der Kosten, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Erschließung, die Betriebsdauer, die Rechtsnachfolge, Vertragserfüllungs- und Rückbaubürgschaften sowie die Verkehrssicherung und Haftung verbindlich zu regeln. |
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| 6. | Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht. |
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| 59.-09./2025 | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Werchau-Süd“ in 04936 Schlieben OT Werchau | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt Folgendes: | |
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| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Werchau-Süd" in 04936 Schlieben OT Werchau. |
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| 2. | Der Räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke: |
| Flurstück | Flur | Gemarkung/Grundbuch von | Amtsgericht | Größe |
| 60/3 | 4 | Werchau |
| ca. 13,49 ha |
| 69/1 | 4 | Werchau |
| ca. 27,90 ha |
| Gesamtgröße ca. 41,39 Hektar | ||||
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| 3. | Eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. In einem engen Austausch mit dem Amt Schlieben als Träger des örtlichen Brandschutzes, ist ein Brandschutzkonzept (z.B. hinsichtlich Feuerwehrstellflächen, Riegelstellungen, Ausbau- und Unterhaltung der Brandschutzinfrastruktur) zu erarbeiten. |
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| 4. | Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind mit der Stadt Schlieben und dem Amt Schlieben verbindlich abzustimmen. |
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| 5. | Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungs- und Erschließungsvertrag abzuschließen, darin sind insbesondere die Übernahme der Kosten, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Erschließung, die Betriebsdauer, die Rechtsnachfolge, Vertragserfüllungs- und Rückbaubürgschaften sowie die Verkehrssicherung und Haftung verbindlich zu regeln. |
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| 6. | Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht. |
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| 60.-09./2025 | Einziehung der Widmung auf einem Straßenabschnitt der Gartenstraße in der Ortslage Schlieben/Berga | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die vollständige Einziehung der Widmung nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) für den Straßenabschnitt: | |
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| Gartenstraße | |
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| Teilfläche des Flurstückes 90, Flur 5, Gemarkung Schlieben | |
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| Länge: | ca. 190 m |
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| Verlauf: | ab Toreinfahrt Betriebsgelände der Schliebener Stahl- und Metallbau GmbH im gesamten Verlauf nach Osten und Norden siehe Markierung in der Anlage). |
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| 61.-09./2025 | Übertragung der Aufgabe der Schulsozialarbeit auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Übertragung der Aufgabe der Schulsozialarbeit auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf. | |
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| 62.-09./2025 | Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf. | |
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| 63.-09./2025 | Zustimmung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 15.06.2021, Urkunde-Nr. 908/2021 der Notarin Birgit Graefling, Falkenberg/Elster, verbunden mit der Rückübertragung des in der Gemarkung Schlieben, Flur 6, gelegenen Flurstücks 103 an die Stadt Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben lehnt die Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 15.06.2021, Urkunde-Nr. 908/2021 der Notarin Birgit Graefling, Falkenberg/Elster, verbunden mit der Rückübertragung des in der Gemarkung Schlieben, Flur 6, gelegenen Flurstücks 103 an die Stadt Schlieben ab. | |
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| 64.-09./2025 | Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Hausmeisters der Grund- und Oberschule Schlieben | |
| 40.-09./2025 | Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe zur Sanierung der Ortsverbindungsstraße Proßmarke – Schwarzenburg (Verg.-Nr. 23/25) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe zur Sanierung der Ortsverbindungsstraße Proßmarke – Schwarzenburg (Verg.-Nr. 23/25). |
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| 41.-10./2025 | Vergabe der Hausnummer 7 C für das Grundstück Mühlenweg, Gemarkung Proßmarke, Flur 1, Flurstück 239 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe der Hausnummer 7 C für das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, gelegene Flurstück 239. |
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| 42.-10./2025 | Vergabe der Hausnummer 28 A für das Grundstück Am Bahnhof, Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstück 1083 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe der Hausnummer 28 A für das in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegene Flurstück 1083. |
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| 43.-10./2025 | Vergabe für die Elektroarbeiten an den Unterverteilungen der Kita und Schule Hohenbucko |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe für die Elektroarbeiten an den Unterverteilungen der Kita und Schule Hohenbucko. |
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| 44.-10./2025 | Vergabe von Leistungen für die Lieferung und Montage einer Solarbeleuchtung für Proßmarke, Bushaltestelle zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe von Leistungen für die Lieferung und Montage einer Solarbeleuchtung für Proßmarke, Bushaltestelle zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung. |
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| 45.-10./2025 | Vergabe von Leistungen für die Lieferung und Montage einer Solarbeleuchtung für Hohenbucko, Bahnhofsberg zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe von Leistungen für die Lieferung und Montage einer Solarbeleuchtung für Hohenbucko, Bahnhofsberg zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung. |
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| 46.-10./2025 | Erweiterung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, liegenden kommunalen Flurstücks 233 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Erweiterung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, liegenden kommunalen Flurstücks 233. |
| 28.-10./2025 | geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2020 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2020. |
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| 29.-10./2025 | Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2020 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2020. |
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| 30.-10./2025 | geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2021 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2021. |
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| 31.-10./2025 | Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2021 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2021. |
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| 32.-10./2025 | geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2022 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2022. |
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| 33.-10./2025 | Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2022 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2022. |
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| 34.-10./2025 | geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2023 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2023. |
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| 35.-10./2025 | Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2023 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2023. |
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| 36.-10./2025 | Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf. |
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| 37.-10./2025 | Erteilung einer privatrechtlichen Erlaubnis zum Befahren der Verbindungsstrecke Naundorf-Lebusa im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung (Zufahrtserlaubnis) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Erteilung einer privatrechtlichen Erlaubnis zum Befahren der Verbindungsstrecke Naundorf-Lebusa im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung (Zufahrtserlaubnis). |
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| 38.-10./2025 | Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 556 in der Gemarkung Lebusa |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa lehnt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 556 in der Gemarkung Lebusa ab. |
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| 39.-10./2025 | Abschluss eines Pachtvertrages für eine Teilfläche von ca. 1.900 m² des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 556 in der Gemarkung Lebusa |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages mit der Tierzucht Lebusa GmbH, Schliebener Weg 5 in 04936 Lebusa über eine Teilfläche von ca. 1.900 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 556. |
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| 40.-10./2025 | Verlängerung der Pachtverhältnisse zwischen der Gemeinde Lebusa und der Tierzucht Lebusa GmbH |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Verlängerung der Pachtverhältnisse zwischen der Gemeinde Lebusa und der Tierzucht Lebusa GmbH Lebusa für gemeindeeigene Flächen in der Gemarkung Körba, Flur 2. |
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| 41.-10./2025 | Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 40 m² für das in der Gemarkung Freileben, Flur 5, gelegene Flurstück 8/1 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 40 m² für das in der Gemarkung Freileben, Flur 5, gelegene Flurstück 8/1. |