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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Gefasste Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben sowie der Gemeindevertretungen Hohenbucko und Lebusa

Beschlüsse aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben vom 23.09.2025, an welcher die Bürgermeisterin und 10 Stadtverordnete teilnahmen

50.-07./2025

Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe LOS 05 Trockenbau (Verg.-Nr. 16/25) für die Dachsanierung der Häuser II und III sowie Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV an der Grund- und Oberschule „Ernst-Legal“ in Schlieben

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe LOS 05 Trockenbau (Verg.-Nr. 16/25) für die Dachsanierung der Häuser II und III sowie Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV an der Grund- und Oberschule „Ernst-Legal“ in Schlieben.

51.-09./2025

Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe (Verg.-Nr. 17/25, LOS 16) PV-Anlage für das Bauvorhaben Dachsanierung Haus II und Haus III sowie Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV in der GOS Schlieben, Bahnhofstraße 3 in 04936 Schlieben

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe (Verg.-Nr. 17/25, LOS 16) PV-Anlage für das Bauvorhaben Dachsanierung Haus II und Haus III sowie Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Belüftungsanlage an das Haus IV in der GOS Schlieben, Bahnhofstraße 3 in 04936 Schlieben.

52.-09./2025

Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Elektroleistungen für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 20/25)

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Elektroleistungen für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 20/25).

53.-09./2025

Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Sanitärleistungen für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 21/25)

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Sanitärleistungen für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 21/25).

54.-09./2025

Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 22/25)

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten für das Vorhaben Sanierung Toilettenanlage im Dorfgemeinschaftshaus Jagsal (Verg.-Nr. 22/25).

55.-09./2025

Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses nach § 58 BbgKVerf über die Erteilung des Einvernehmens der Stadt Schlieben zur Durchführung der Veranstaltung „Oktoberfest“ auf dem Gelände des Schliebener Drandorfhofes

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Erteilung des Einvernehmens der Stadt Schlieben zur Durchführung der Veranstaltung „Oktoberfest“ auf dem Gelände des Schliebener Drandorfhofes.

56.-09./2025

Hauptsatzung der Stadt Schlieben (HS)

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Hauptsatzung der Stadt Schlieben (HS).

57.-09./2025

Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben (GeschO)

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben (GeschO).

58.-09./2025

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Werchau-West“ in 04936 Schlieben OT Werchau

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt Folgendes:

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Werchau-West" in 04936 Schlieben OT Werchau.

2.

Der Räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke:

Flurstück

Flur

Gemarkung/Grundbuch von

Amtsgericht

Größe

teilw. 39

1

Werchau

ca. 0,17 ha

teilw. 73

1

Werchau

ca. 8,73 ha

teilw. 75

1

Werchau

ca. 6,84 ha

Gesamtgröße ca. 15,74 Hektar

3.

Eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. In einem engen Austausch mit dem Amt Schlieben als Träger des örtlichen Brandschutzes, ist ein Brandschutzkonzept (z.B. hinsichtlich Feuerwehrstellflächen, Riegelstellungen, Ausbau- und Unterhaltung der Brandschutzinfrastruktur) zu erarbeiten.

4.

Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind mit der Stadt Schlieben und dem Amt Schlieben verbindlich abzustimmen.

5.

Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungs- und Erschließungsvertrag abzuschließen, darin sind insbesondere die Übernahme der Kosten, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Erschließung, die Betriebsdauer, die Rechtsnachfolge, Vertragserfüllungs- und Rückbaubürgschaften sowie die Verkehrssicherung und Haftung verbindlich zu regeln.

6.

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

59.-09./2025

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Werchau-Süd“ in 04936 Schlieben OT Werchau

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt Folgendes:

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Werchau-Süd" in 04936 Schlieben OT Werchau.

2.

Der Räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke:

Flurstück

Flur

Gemarkung/Grundbuch von

Amtsgericht

Größe

60/3

4

Werchau

ca. 13,49 ha

69/1

4

Werchau

ca. 27,90 ha

Gesamtgröße ca. 41,39 Hektar

3.

Eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. In einem engen Austausch mit dem Amt Schlieben als Träger des örtlichen Brandschutzes, ist ein Brandschutzkonzept (z.B. hinsichtlich Feuerwehrstellflächen, Riegelstellungen, Ausbau- und Unterhaltung der Brandschutzinfrastruktur) zu erarbeiten.

4.

Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind mit der Stadt Schlieben und dem Amt Schlieben verbindlich abzustimmen.

5.

Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungs- und Erschließungsvertrag abzuschließen, darin sind insbesondere die Übernahme der Kosten, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Erschließung, die Betriebsdauer, die Rechtsnachfolge, Vertragserfüllungs- und Rückbaubürgschaften sowie die Verkehrssicherung und Haftung verbindlich zu regeln.

6.

Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.

60.-09./2025

Einziehung der Widmung auf einem Straßenabschnitt der Gartenstraße in der Ortslage Schlieben/Berga

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die vollständige Einziehung der Widmung nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) für den Straßenabschnitt:

Gartenstraße

Teilfläche des Flurstückes 90, Flur 5, Gemarkung Schlieben

Länge:

ca. 190 m

Verlauf:

ab Toreinfahrt Betriebsgelände der Schliebener Stahl- und Metallbau GmbH im gesamten Verlauf nach Osten und Norden siehe Markierung in der Anlage).

61.-09./2025

Übertragung der Aufgabe der Schulsozialarbeit auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Übertragung der Aufgabe der Schulsozialarbeit auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf.

62.-09./2025

Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf.

63.-09./2025

Zustimmung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 15.06.2021, Urkunde-Nr. 908/2021 der Notarin Birgit Graefling, Falkenberg/Elster, verbunden mit der Rückübertragung des in der Gemarkung Schlieben, Flur 6, gelegenen Flurstücks 103 an die Stadt Schlieben

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben lehnt die Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 15.06.2021, Urkunde-Nr. 908/2021 der Notarin Birgit Graefling, Falkenberg/Elster, verbunden mit der Rückübertragung des in der Gemarkung Schlieben, Flur 6, gelegenen Flurstücks 103 an die Stadt Schlieben ab.

64.-09./2025

Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Hausmeisters der Grund- und Oberschule Schlieben

Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung Hohenbucko vom 09.10.2025, an welcher der Bürgermeister und 8 Gemeindevertreter teilnahmen

40.-09./2025

Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe zur Sanierung der Ortsverbindungsstraße Proßmarke – Schwarzenburg (Verg.-Nr. 23/25)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe zur Sanierung der Ortsverbindungsstraße Proßmarke – Schwarzenburg (Verg.-Nr. 23/25).

41.-10./2025

Vergabe der Hausnummer 7 C für das Grundstück Mühlenweg, Gemarkung Proßmarke, Flur 1, Flurstück 239

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe der Hausnummer 7 C für das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, gelegene Flurstück 239.

42.-10./2025

Vergabe der Hausnummer 28 A für das Grundstück Am Bahnhof, Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstück 1083

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe der Hausnummer 28 A für das in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegene Flurstück 1083.

43.-10./2025

Vergabe für die Elektroarbeiten an den Unterverteilungen der Kita und Schule Hohenbucko

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe für die Elektroarbeiten an den Unterverteilungen der Kita und Schule Hohenbucko.

44.-10./2025

Vergabe von Leistungen für die Lieferung und Montage einer Solarbeleuchtung für Proßmarke, Bushaltestelle zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe von Leistungen für die Lieferung und Montage einer Solarbeleuchtung für Proßmarke, Bushaltestelle zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung.

45.-10./2025

Vergabe von Leistungen für die Lieferung und Montage einer Solarbeleuchtung für Hohenbucko, Bahnhofsberg zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe von Leistungen für die Lieferung und Montage einer Solarbeleuchtung für Hohenbucko, Bahnhofsberg zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung.

46.-10./2025

Erweiterung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, liegenden kommunalen Flurstücks 233

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Erweiterung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, liegenden kommunalen Flurstücks 233.

Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung Lebusa vom 14.10.2025, an welcher der Bürgermeister und 7 Gemeindevertreter teilnahmen

28.-10./2025

geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2020

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2020.

29.-10./2025

Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2020

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2020.

30.-10./2025

geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2021

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2021.

31.-10./2025

Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2021

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2021.

32.-10./2025

geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2022

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2022.

33.-10./2025

Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2022

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2022.

34.-10./2025

geprüfter Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2023

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2023.

35.-10./2025

Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2023

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lebusa zum 31.12.2023.

36.-10./2025

Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Übertragung der Aufgabe der Jugendkoordination auf das Amt Schlieben nach § 135 Abs. 5 BbgKVerf.

37.-10./2025

Erteilung einer privatrechtlichen Erlaubnis zum Befahren der Verbindungsstrecke Naundorf-Lebusa im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung (Zufahrtserlaubnis)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Erteilung einer privatrechtlichen Erlaubnis zum Befahren der Verbindungsstrecke Naundorf-Lebusa im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung (Zufahrtserlaubnis).

38.-10./2025

Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 556 in der Gemarkung Lebusa

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa lehnt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 556 in der Gemarkung Lebusa ab.

39.-10./2025

Abschluss eines Pachtvertrages für eine Teilfläche von ca. 1.900 m² des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 556 in der Gemarkung Lebusa

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages mit der Tierzucht Lebusa GmbH, Schliebener Weg 5 in 04936 Lebusa über eine Teilfläche von ca. 1.900 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 556.

40.-10./2025

Verlängerung der Pachtverhältnisse zwischen der Gemeinde Lebusa und der Tierzucht Lebusa GmbH

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Verlängerung der Pachtverhältnisse zwischen der Gemeinde Lebusa und der Tierzucht Lebusa GmbH Lebusa für gemeindeeigene Flächen in der Gemarkung Körba, Flur 2.

41.-10./2025

Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 40 m² für das in der Gemarkung Freileben, Flur 5, gelegene Flurstück 8/1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 40 m² für das in der Gemarkung Freileben, Flur 5, gelegene Flurstück 8/1.