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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung einer Wegeteilfläche in der Gemeinde Fichtwald

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 mit Beschluss Nr. 28. – 09./2023 festgelegt, dass gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) ein Wegeeinziehungsverfahren für die folgende Teilfläche eines Wegeflurstückes durchzuführen ist:

Teilfläche des Flurstückes 60/1, Flur 2, Gemarkung Stechau – Trebbuser Weg

Verlauf: von Ende Wohnbebauung Trebbuser Weg 14 bis zur Gemarkungsgrenze Trebbus – Länge ca. 1,18 km (in der anliegenden Karte rot markiert)

Bei dieser Teilfläche handelt es sich um einen Acker- bzw. Waldweg, welcher für den öffentlichen Verkehr bedeutungslos ist. Es besteht kein öffentliches Interesse an einer Nutzung, über die Inanspruchnahme als private Zufahrtsmöglichkeit für die anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen hinaus. Weiterhin ist der Weg entbehrlich, da kein Anlieger vom öffentlichen Straßennetz abgeschnitten wird.

Mithin wird die Widmung für alle weiterführenden Zwecke, außer als private Zufahrtsmöglichkeit für die anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen, eingezogen.

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Die Absicht der Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit für Einwendungen zu geben, vgl. § 8 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz.

Die entsprechenden Unterlagen liegen in der Zeit vom 21.12.2023 bis 21.03.2024 in der Amtsverwaltung im Bürgerbüro, Zimmer 119 aus und können zu folgenden Öffnungszeiten bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden:

Montag:

8:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag:

8:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch:

8:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag:

8:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:

8.00 Uhr - 12:00 Uhr

Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb des o.g. Zeitraumes gegenüber dem Amt Schlieben, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben geltend gemacht werden.

Die Bekanntgabe der Einziehungsabsicht gilt einen Tag nach ortsüblicher Veröffentlichung als erfolgt.

Schlieben, 20.12.2023

gez. Polz
Amtsdirektor