| 36.-09./2024 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 58 BbgKVerf zur Einstellung einer Mitarbeiterin, als ständige Vertretung der Hortleiterin, im Hortbereich Schlieben |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf für die Einstellung einer Mitarbeiterin, als ständige Vertretung der Hortleiterin, im Hortbereich Schlieben. |
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| 37.-10./2024 | Bestellung einer Rechnungsprüferin im Rechnungsprüfungsamt des Amtes Schlieben |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben bestellt Frau Bianka Höse mit Wirkung zum 01.07.2022 zur Rechnungsprüferin im Rechnungsprüfungsamt des Amtes Schlieben. |
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| 38.-10./2024 | 6. Fortschreibung der Gefahren- und Risikoanalyse mit Gefahrenabwehrbedarfsplan und Brandschutzkonzeption des Amtes Schlieben, ab 01.10.2024 |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die 6. Fortschreibung der Gefahren- und Risikoanalyse mit Gefahrenabwehrbedarfsplan und Brandschutzkonzeption des Amtes Schlieben, rückwirkend zum 01.10.2024. |
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| 39.-10./2024 | Änderung des Stellenplans 2024 des Amtes Schlieben |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Änderung des Stellenplanes 2024 des Amtes Schlieben. |
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| 40.-10./2024 | Festlegung einer Aufwandsentschädigung für die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit im Amt Schlieben |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Festlegung einer vierteljährlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € für die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit im Amt Schlieben, für Frau Larissa Ernst, wohnhaft in 04936 Schlieben. |
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| 41.-10./2024 | Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines Erziehers im Hortbereich |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Entfristung des Arbeitsverhältnisses eines Erziehers im Hortbereich. |
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| 42.-10./2024 | Entfristung des Arbeitsverhältnisses einer Erzieherin im Kita-Bereich |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Entfristung des Arbeitsverhältnisses einer Erzieherin im Kita-Bereich. |
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| 43.-10./2024 | Übernahme der Kosten der mit dem Ermittlungsverfahren nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den Amtsdirektor Herrn Andreas Polz in Zusammenhang stehenden Kosten durch das Amt Schlieben |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Übernahme der Kosten der mit dem Ermittlungsverfahren nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den Amtsdirektor Herrn Andreas Polz in Zusammenhang stehenden Kosten durch das Amt Schlieben. |
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| 44.-10./2024 | Beendigung des Rechtsstreits und Annahme des Vergleichs zwischen der STRABAG AG und der Gemeinde Hohenbucko sowie Stadt Schlieben (STRABAG AG./. Gemeinde Hohenbucko u.a.) |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Beendigung des Rechtsstreits und Annahme des Vergleichs zwischen der STRABAG AG und der Gemeinde Hohenbucko sowie Stadt Schlieben (STRABAG AG./. Gemeinde Hohenbucko u.a.) |
| 75.-10./2024 | über den geprüften Jahresabschluss der Stadt Schlieben zum 31.12.2019 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den geprüften Jahresabschluss der Stadt Schlieben zum 31.12.2019. |
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| 76.-10./2024 | über die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Stadt Schlieben zum 31.12.2019 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Stadt Schlieben zum 31.12.2019. |
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| 77.-10./2024 | Beschlussfassung eines Nachtrages zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Jagsal“ in der Stadt Schlieben / OT Jagsal |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Nachtrag zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "PV Freiflächenanlage Jagsal" in der Stadt Schlieben/OT Jagsal zwischen der Stadt Schlieben und der PV Jagsal GmbH & Co. KG. |
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| 78.-10./2024 | Nachnutzung einer Teilfläche des alten Friedhofs in der Stadt Schlieben |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt folgendes: |
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| 1. Der Deutschen Feuerbestattung GmbH soll eine Teilfläche von ca. 310 m² auf dem Friedhof in Schlieben, Gemarkung Schlieben, Flur 9, Flurstück 39 für anonyme Bestattungen zur Verfügung gestellt werden. |
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| 2. Das Amt Schlieben wird beauftragt, den Entwurf eines Pachtvertrages zu erarbeiten. |
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| 79.-10./2024 | Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales (Frau Sabrina Forberger) |
| Beschluss: | Aufgrund des § 43 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließen die Stadtverordneten der Stadt Schlieben die Berufung von Frau Sabrina Forberger (wohnhaft in 04936 Schlieben) zur sachkundigen Einwohnerin. |
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| 80.-10./2024 | Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales (Frau Bernadett Hilbrich) |
| Beschluss: | Aufgrund des § 43 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben die Berufung von Frau Bernadett Hilbrich (wohnhaft in 04936 Schlieben) zur sachkundigen Einwohnerin. |
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| 81.-10./2024 | Berufung einer sachkundigen Einwohnerin in den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales (Frau Franziska Böhme) |
| Beschluss: | Aufgrund des § 43 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließen die Stadtverordneten der Stadt Schlieben die Berufung von Frau Franziska Böhme (wohnhaft in 04916 Herzberg) zur sachkundigen Einwohnerin. |
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| 82.-10./2024 | Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 429 in der Gemarkung Wehrhain |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Entbehrlichkeit der Teilfläche von ca. 70 m² des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 429 in der Gemarkung Wehrhain. |
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| 83.-10./2024 | Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks, Flur 7, Flurstück 28 in der Gemarkung Schlieben |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks Flur 7, Flurstück 28 in der Gemarkung Schlieben von insgesamt 970 m². |
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| 84.-10./2024 | Vergabe von Leistungen zur Erneuerung der Schließanlage im Drandorfhof in Schlieben |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Leistungen zur Erneuerung der Schließanlage im Drandorfhof in Schlieben. |
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| 85.-10./2024 | Vergabe zur Sanierung 4-WE-Schlieben, Bahnhofstraße 14, Wohnung EG rechts, Malerarbeiten |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Malerarbeiten für die Sanierung 4-WE-Schlieben, Bahnhofstraße 14, Wohnung EG rechts, Malerarbeiten. |
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| 86.-10./2024 | Verkauf einer Teilfläche von ca. 70 m² des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Wehrhain, Flur 3, Flurstück 429 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Verkauf einer Teilfläche von ca. 70 m² des kommunalen Flurstücks 429, der Flur 3 in der Gemarkung Wehrhain. |
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| 87.-10./2024 | Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 74.-08./2024 vom 27.08.2024 hinsichtlich des Abschlusses eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 200 m² des in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, gelegenen kommunalen Flurstücks 1398 |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Anpassung des Beschlusses Nr. 74.-08./2024 vom 27.08.2024 hinsichtlich des Abschlusses eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 200 m² des kommunalen Flurstücks 1398 in der Flur 8 der Gemarkung Schlieben. |
| 31.-10./2024 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe zur Erweiterung der Urnengrabanlage (Einfassung aus Granitpflaster) auf dem Friedhof im OT Hillmersdorf |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe zur Erweiterung der Urnengrabanlage (Einfassung aus Granitpflaster) auf dem Friedhof im OT Hillmersdorf. |
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| 32.-10./2024 | Wahlprüfungsentscheidung gemäß §§ 56, 80 und 84 Abs. 2 i.V.m. § 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald trifft zu den Kommunalwahlen vom 09. Juni 2024 in der Gemeinde Fichtwald folgende Wahlprüfungsentscheidung nach §§ 56, 80 und 84 Abs. 2 i.V.m. § 80 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG): |
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| Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsvorsteher der Ortsteile der Gemeinde Fichtwald liegen jeweils nicht vor. Die Wahl ist jeweils gültig. |
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| 33.-10./2024 | Wahl des Ortsvorstehers für den Ortsteil Naundorf |
| Beschluss: | Die Abstimmung zum Wahlvorgang zur Wahl von Herrn Schurig und Herrn Schulze als Ortsvorsteher für den Ortsteil Naundorf ergab, die Wahl offen durchzuführen. |
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| Herr Schurig wird als Ortsvorsteher für den Ortsteil Naundorf gewählt. |
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| 34.-10./2024 | Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 220 m² des in der Gemarkung Stechau, Flur 1, gelegenen kommunalen Flurstücks 555/11 sowie über eine Teilfläche von ca. 3 m² des in der Gemarkung Stechau, Flur 1, gelegenen kommunalen Flurstücks 510/203 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 220 m² des in der Gemarkung Stechau, Flur 1, gelegenen kommunalen Flurstücks 555/11 sowie über eine Teilfläche von ca. 3 m² des in der Gemarkung Stechau, Flur 1, gelegenen kommunalen Flurstücks 510/203. |
| 36.-09./2024 | Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe zur Erneuerung der Eingangstür straßenseitig in der Grundschule der Gemeinde Hohenbucko OT Hohenbucko |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf des Amtsdirektors über die Vergabe zur Durchführung der Erneuerung der Eingangstür straßenseitig in der Grundschule der Gemeinde Hohenbucko. |
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| 37.-10./2024 | Abschluss eines Grundstücksbenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages über eine Teilfläche von ca. 640 m² für das in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegene kommunale Flurstück 499 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko lehnt den Abschluss eines Grundstücksbenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages über eine Teilfläche von ca. 640 m² für das in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegene kommunale Flurstück 499 ab. |
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| 38.-10./2024 | Erweiterung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, liegenden kommunalen Flurstücks 233 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Erweiterung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, liegenden kommunalen Flurstücks 233. |