Wird festgestellt, dass bei der unmittelbaren Wahl der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers, die oder der gewählte Bewerbende die Wahl nicht gemäß § 78 annimmt, so wählt die Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher.
Vor diesem Hintergrund gebe ich bekannt, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald, Herrn Gerd Schurig zum Ortsvorsteher des Ortsteils Naundorf gewählt hat. Herr Gerd Schurig hat die Wahl angenommen.
Schlieben, 24.10.2024