In Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 fordere ich gemäß § 9 Abs. 2 des Bundeswahlgesetztes (BWahlG) die im Amt Schlieben vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, bis zum
15. Dezember 2024
wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die in den einzelnen Wahlbezirken zu bildenden Wahlvorstände vorzuschlagen. Es werden für die amtsangehörigen Gemeinden für die Wahl des Deutschen Bundestages 18 Wahlbezirke und 2 Briefwahlbezirke gebildet. Zu Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst Personen vorgeschlagen werden, die im Wahlbezirk wohnhaft sind. Niemand darf mehr als in einem Wahlorgan Mitglied sein.
Zudem ist die Wahlbehörde befugt, eine Datei von wahlberechtigten Personen anzulegen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen verpflichtet und geeignet sind. Zu diesem Zweck dürfen folgende Daten verarbeitet werden:
Die wahlberechtigten Personen haben nach § 9 Abs. 4 BWahlG das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlbehörde Amt Schlieben, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben eingelegt werden.
Die aufgenommenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den angegebenen Zweck erhoben und unter strikter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den zurzeit geltenden deutschen Rechtsvorschriften verarbeitet. Bezüglich Ihrer Rechte möchte ich Sie gern auf die Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite www.amt-schlieben.de verweisen.
Schlieben, 13.11.2024