| 36.-09./2025 | Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 58 BbKVerf über die Vergabe zur Lieferung und Montage einer elektronischen Schließanlage in Feuerwehrgerätehäusern |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe zur Lieferung und Montage einer elektronischen Schließanlage für Feuerwehrgerätehäuser. |
| 37.-11./2025 | Gemeinsame Baumschutzsatzung der Gemeinden des Amtes Schlieben |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die neue Gemeinsame Baumschutzsatzung der Gemeinden des Amtes Schlieben. |
| 38.-11./2025 | Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten (Kita und Hort) in Trägerschaft des Amtes Schlieben (Kita-Kostenbeitragssatzung des Amtes Schlieben) |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Neufassung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in kommunalen Kindertagesstätten (Kita und Hort) in Trägerschaft des Amtes Schlieben (Kita-Kostenbeitragssatzung des Amtes Schlieben). |
| 39.-11./2025 | Anhebung der Verwaltungskosten nach § 26 Zweite Berechnungsverordnung – II. BV für die durch das Amt Schlieben verwalteten kommunalen Mietobjekte |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt in seiner Sitzung am 04.11.2025 die Anhebung der Verwaltungskosten nach § 26 Zweite Berechnungsverordnung – II. BV für die durch das Amt Schlieben verwalteten kommunalen Mietobjekte von 120,00 € je Mietobjekt nach folgender Staffelung anzupassen: |
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| 2026 - 180,00 € |
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| 2028 - 205,00 € |
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| 2030 - 230,00 €. |
| 40.-11./2025 | Entfristung eines Arbeitsverhältnisses einer Erzieherin |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Entfristung des Arbeitsverhältnisses einer Erzieherin. |
| 41.-11./2025 | Erhöhung der vertraglichen Grundarbeitszeit von Erzieherinnen und Erziehern |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben lehnt die Erhöhung der vertraglichen Grundarbeitszeit von Erzieherinnen und Erziehern ab. |
| 65.-11./2025 | Vergabe der Hausnummer 13 A für das Grundstück Oelsiger Gasse, Gemarkung Oelsig, Flur 2, Flurstück 162/2 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe der Hausnummer 13 A für das in der Gemarkung Oelsig, Flur 2, gelegene Flurstück 162/2. | |
| 66.-11./2025 | Vergabe der Hausnummer 56 B für das Wasserwerk, Gemarkung Oelsig, Flur 2, Flurstück 277 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe der Hausnummer 56 B für das in der Gemarkung Oelsig, Flur 2, gelegene Flurstück 277. | |
| 67.-11./2025 | Abgabe einer Erklärung für die Übernahme des Eigenanteils im Zuge der Beantragung einer Förderung nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Goldenen Plan Brandenburg 2026-2029 durch den TSV 1878 Schlieben e.V. für das Projekt „Errichtung eines Kunstrasenplatzes“ und Bereitstellung der Mittel im Haushalt für das Jahr 2026 ff. | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt folgendes: | |
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| 1. | Das Amt Schlieben wird mit der Abgabe einer Erklärung für die Stadt Schlieben zur Übernahme des Eigenanteils im Zuge der Beantragung einer Förderung nach der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Goldenen Plan Brandenburg 2026-2029 durch den TSV 1878 Schlieben e.V. für das Projekt „Errichtung eines Kunstrasenplatzes“ nach folgendem Wortlaut beauftragt: „Die Stadt Schlieben übernimmt den Eigenanteil in Höhe von 20 % für den Fall, dass der TSV 1878 Schlieben e.V. die erforderlichen Mittel nicht aus Eigen- oder Drittmitteln aufbringen kann.“ |
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| 2. | Der TSV 1878 Schlieben e.V. hat sich um das Aufbringen von Eigen- oder Drittmitteln im Falle einer Vorauswahl bis zum Fristende für die Antragstellung beim Landessportbund Brandenburg e.V. aktiv zu bemühen und der Stadt Schlieben auch nach Einreichung der Unterlagen regelmäßig über den Stand des Antragsverfahrens zu berichten. |
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| 3. | Das Amt Schlieben wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in den Haushalt der Stadt Schlieben für die Jahre 2026 ff. einzustellen. |
| 68.-11./2025 | Errichtung eines Vordaches an das Haus IV an der Grund- und Oberschule "Ernst-Legal" in Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben lehnt die Errichtung eines Vordaches an das Haus IV an der Grund- und Oberschule "Ernst-Legal" in Schlieben ab. | |
| 69.-11./2025 | Verlängerung des Pachtvertragsverhältnisses zwischen der Stadt Schlieben und der Agrar GmbH Lebusa | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Verlängerung des Pachtverhältnisses zwischen der Stadt Schlieben und der Agrar GmbH Lebusa. | |
| 70.-11./2025 | Ausschreibung von Pachtflächen in der Gemarkung Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Ausschreibung von Pachtflächen in der Gemarkung Schlieben. | |
| 71.-11./2025 | Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 244 m² für das in der Gemarkung Frankenhain, Flur 1, gelegene kommunale Flurstück 286/26 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 244 m² für das in der Gemarkung Frankenhain, Flur 1, gelegene kommunale Flurstück 286/26. | |
| 37.-11./2025 | Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 155 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, gelegenen kommunalen Flurstücks 287 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 155 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, gelegenen kommunalen Flurstücks 287. |
| 42.-12./2025 | Vorzeitige Verlängerung eines Pachtvertrages für die in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 556 liegende Kegelbahn |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die vorzeitige Verlängerung eines Pachtvertrages für die in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 556 liegende Kegelbahn. |
| 43.-12./2025 | Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 40.-10./2025 vom 14.10.2025 hinsichtlich der Verlängerung des Pachtverhältnisses zwischen der Gemeinde Lebusa und der Tierzucht Lebusa GmbH |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Anpassung des Beschlusses Nr. 40.-10./2025 vom 14.10.2025 hinsichtlich der Verlängerung des Pachtverhältnisses zwischen der Gemeinde Lebusa und der Tierzucht Lebusa GmbH. |