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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Bauabgangsstatistik 2024 im Land Brandenburg

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz-HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde und damit u.a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

Melden Sie deshalb als Eigentümerin/Eigentümer bis zum 10.03.2025 im Amt Schlieben – Bauverwaltung

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den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,

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den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

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die Nutzungsänderung von Wohnraum

Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LeanderServlet

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.

In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg