Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz-HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde und damit u.a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
| Melden Sie deshalb als Eigentümerin/Eigentümer bis zum 10.03.2025 im Amt Schlieben – Bauverwaltung | |
| - | den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum, |
| - | den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) |
| - | die Nutzungsänderung von Wohnraum |
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LeanderServlet
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.
In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.