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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Schlieben

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue, OT Kolochau gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.10.2022 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Baufläche für einen nicht störenden Gewerbebetrieb in der Gemarkung Kolochau, Flur 2, Flurstück 55/1 und Flur 6, Flurstücke 126 und 134 (s. Übersichtsplan).

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, liegt der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, Fassung Januar 2023 in der Zeit

vom 23.02.2023 bis einschließlich 23.03.2023

im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:

montags, mittwochs, donnerstags

08.00 – 12.00 und 12.30 – 16.00 Uhr

dienstags

08.00 – 12.00 und 12.30 – 18.00 Uhr

freitags

08.00 – 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Für den Auslegungsraum sind die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Wartezeiten sind daher möglich.

Zusätzlich sind die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die genannten Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Amtes Schlieben unter https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb einzusehen.

Hinweise:

Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch elektronisch an k.paschke@amt-schlieben.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

Plangebiet

Quelle: http://www.geobasis-bb.de

Schlieben, den 07.02.2023

A. Polz
Amtsdirektor