| 27.-08./2023 | zur Bestätigung zum Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe von Heizungsinstallationsarbeiten zur Erneuerung der Heizungsanlage im Mietobjekt Dorfstraße 7, 04936 Kremitzaue OT Kolochau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss des Amtsdirektors gemäß § 58 BbgKVerf zur Vergabe von Heizungsinstallationsarbeiten zur Erneuerung der Heizungsanlage im Mietobjekt Dorfstraße 7, 04936 Kremitzaue OT Kolochau. | |
| 28.-10./2023 | zur Bildung der Wahlkreise zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in der Gemeinde Kremitzaue | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt, dass das Wahlgebiet der Gemeinde Kremitzaue in 1 Wahlkreis eingeteilt wird. | |
| 29.-10./2023 | zum Abschluss des Durchführungs- und Erschließungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baubetrieb Pfennig“ Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue OT Kolochau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt folgendes: | |
| 1. | Der vorliegende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baubetrieb Pfennig“ in der Fassung laut Anlage wird gebilligt. |
| 30.-10./2023 | zum Abwägungsbeschluss zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baubetrieb Pfennig“ Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue, OT Kolochau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt folgendes: | |
| 1. | Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue OT Kolochau werden entsprechend Anlage – Abwägungsprotokoll – mit Beschluss abgewogen. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. |
| 31.-10./2023 | zum Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baubetrieb Pfennig“ Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue OT Kolochau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt folgendes: | |
| 1. | Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue OT Kolochau in der vorliegenden Fassung August 2023, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. |
| 2. | Der Amtsdirektor wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und nach Genehmigung der oberen Verwaltungsbehörde ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen: |
| a. | wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird. |
| b. | auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB. |
| 32.-10./2023 | zur Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 3, Flurstück 10/3 in der Gemarkung Polzen | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 10/3, Flur 3 in der Gemarkung Polzen von insgesamt ca. 570 m². | |
| 33.-10./2023 | zur Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 2, Flurstück 464/68 in der Gemarkung Kolochau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Entbehrlichkeit des kommunalen Flurstücks 464/68, Flur 2 in der Gemarkung Kolochau. | |
| 34.-10./2023 | zum Verkauf einer Teilfläche von ca. 570 m2 des kommunalen Grundstücks Flur 3, Flurstück 10/3 in der Gemarkung Polzen | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 10/3, der Flur 3 in der Gemarkung Polzen von ca. 570 m². | |
| 35.-10./2023 | zum Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Nutzung von Teilflächen kommunaler Grundstücke in der Gemarkung Malitschkendorf, Flur 2, Flurstücke 127, 302, 277, 274, 349 und 347 als Kabeltrasse mit der PV Jagsal GmbH & Co. KG | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt den Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Nutzung kommunaler Teilflächen in der Gemarkung Malitschkendorf, Flur 2, Flurstücke 127, 302, 277, 274, 349 und 347 als Kabeltrasse für den Betrieb und die Unterhaltung elektrischer Kabel für Photovoltaikanlagen mit der PV Jagsal GmbH & Co. KG. | |
| 36.-10./2023 | zum Verkauf des kommunalen Grundstücks Flur 2, Flurstück 464/68 in der Gemarkung Kolochau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt den Verkauf des kommunalen Flurstücks 464/68, der Flur 2 in der Gemarkung Kolochau von 186 m². | |
| 37.-10./2023 | zum Kauf des Grundstücks in der Gemarkung Polzen, Flur 4, Flurstück 66 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt den Kauf des Grundstücks in der Gemarkung Polzen, Flur 4, Flurstück 66, mit einer Gesamtgröße von 157 m². | |
| 01.-02./2024 | zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Kremitzaue |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024. |
| 02.-02./2024 | zum Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Kremitzaue |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024. |
| 03.-02./2024 | zur Satzung der Gemeinde Kremitzaue zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes: „Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben““ |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt die Satzung der Gemeinde Kremitzaue zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes: „Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben““ zum 01.01.2024. |
| 04.-02./2024 | zur Durchführung des Vorhabens „Ausbau Buswendeschleife im OT Malitschkendorf“ |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue beschließt den „Ausbau der Buswendeschleife im OT Malitschkendorf“. |
| 01.-01./2024 | Beschluss über die Vergabe KoMoNa Planungsleistungen für die Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am „Langen Berg“ zur Steigerung eines umweltfreundlichen und nachhaltigen Freizeit- und Erho-lungsangebotes im Schliebener Land |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben lehnt in ihrer Sitzung am 16.01.2024 die Vergabe der Planungsleistungen Lph. 1-8 nach HOAI Stand 2021 für die Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am „Langen Berg“ in Schlieben ab. |