Im Ordnungsamt des Amtes Schlieben gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen von Gehwegen, öffentlichen Anlagen und Kinderspielplätzen durch Hunde ein. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Die Hundebesitzer sind aufgefordert, durch mehr Rücksichtnahme und größere Umsicht für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund beizutragen.
Im Übrigen weisen wir auf die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Amt Schlieben hin. Darin heißt es:
"Im Amtsgebiet Schlieben ist es den Haltern oder Führern von Tieren untersagt, Verkehrsflächen und öffentliche Anlagen durch ihre Tiere, insbesondere Hunde, verunreinigen zu lassen. Bei Verunreinigungen ist der Halter/Führer zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet."
Weiterhin dürfen Hunde innerhalb der geschlossenen Ortslage und Verkehrsflächen und in öffentlichen Anlagen nur von aufsichtsfähigen Personen angeleint geführt werden. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass weder Personen oder Tiere gefährdet noch Sachen beschädigt werden.
Wer sich nicht an diese Bestimmung hält, muss mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € rechnen.