Am 23. Februar 2025 findet in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr in den Wahllokalen des Amtes Schlieben die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Zur besseren Orientierung und zur Verhinderung von unnötigen Wartezeiten in den Wahllokalen, ist dieser Bekanntmachung ein Stimmzettelmuster beigefügt, aus dem Sie die zur Wahl zugelassenen Kandidaten und Parteien entnehmen können. Weiterhin möchte ich darauf aufmerksam machen, dass Sie nach Schließung der Wahllokale auf der Internetseite des Amtes Schlieben www.amt-schlieben.de die jeweils aktuellen Zwischenstände nachvollziehen können.
Abschließend möchte ich auf eine Sache hinweisen:
Zu jeder Wahl werde ich von den WahlhelferInnen der Urnenwahllokale darüber informiert, dass Wählende die Gültigkeit des Stimmzettels aufgrund der fehlenden Ecke anzweifeln. Weitere äußern Bedenken, dass ihre Stimmabgabe bei der Auszählung nachvollzogen werden könnte.
Tatsächlich ist die abgeschnittene Ecke jedoch gesetzlich vorgeschrieben, vgl. § 45 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO). Die Aussparung hilft Menschen mit Sehbehinderung, die Stimmzettel in eine Wahlschablone einzulegen. Sie dient also der Orientierung und führt nicht zur Ungültigkeit.
Die Stimmzettelschablone kann beim Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. unter der Telefonnummer 0355/22549 angefordert werden.