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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgewässerschauen 2025

Gemäß § 6 der Verbandssatzung führt der Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ die Verbandsschauen an den Gewässern II. Ordnung an den nachfolgenden Terminen durch.

17. März 2025

08:00 Uhr

Schaubereich Schlieben

Treffpunkt:

Amtsverwaltung Schlieben

19. März 2025

08:00 Uhr

Schaubereich Bad Liebenwerda

Treffpunkt:

Rathaus Bad Liebenwerda

21. März 2025

08:00 Uhr

Schaubereich Mühlberg

Treffpunkt:

Rathaus Mühlberg

24. März 2025

08:00 Uhr

Schaubereich Schönewalde

Treffpunkt:

Rathaus Schönewalde

26. März 2025

08:00 Uhr

Schaubereich Herzberg

Treffpunkt:

Bürgerhaus Herzberg

28. März 2025

08:00 Uhr

Schaubereich Falkenberg

Treffpunkt:

Rathaus Falkenberg

31. März 2025

08:00 Uhr

Schaubereich Uebigau-Wahrenbrück, einschl. Amt Elsterland (Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn) und Stadt Doberlug-Kirchhain mit Prießen, Buchhain, Nexdorf, Dübrichen

Treffpunkt:

Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“

Die Gewässerschauen sind gemäß § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung öffentliche Veranstaltungen, zu denen alle betroffenen und interessierte Bürger, Firmen und andere Einrichtungen zur Teilnahme berechtigt und aufgefordert sind. Die Gewässerschauen beginnen in o.g. Räumlichkeiten mit der Auswertung des abgelaufenen Unterhaltungsjahres und der Besprechung der erforderlichen Maßnahmen für die anstehende Unterhaltungssaison 2025 / 2026.

Im Anschluss werden die Gewässer gemäß § 6 Abs. 1 Verbandssatzung in angemessenem Umfang und nach abgestimmten Tourenplan vor Ort geschaut.

Seitens der zuständigen unteren Wasserbehörden werden die Termine zugleich als behördliche Gewässerschau gemäß § 111 des Brandenburgischen Wassergesetzes durchgeführt.

Die untere Wasserbehörde lädt hiermit ein:

zur Gewässerunterhaltung Verpflichtete und Beauftragte,

Anliegergemeinden/-kommunen

Eigentümer der Gewässer und anliegender Flächen

die Fischereiausübungsberechtigten

Anlieger an Gewässern

Flächenbewirtschafter

Träger öffentlicher Belange

Es besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld die untere Wasserbehörde schriftlich auf Probleme der Gewässerunterhaltung hinzuweisen. Diese Hinweise richten Sie bitte schriftlich an:

Landkreis Elbe-Elster,

Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz

Untere Wasserbehörde,

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg

oder per E-Mail an

heike.bachmann@lkee.de.

Wiederau,

den 15. Januar 2025

Herzberg/Elster,

den 15. Januar 2025

gez. A. Claus
gez. D. Marczykowski
Vorstandsvorsitzender
Sachgebietsleiter untere Wasser-,
(GUV „Kremitz - Neugraben“)
Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
(Landkreis Elbe-Elster)