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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Gemeinde Kremitzaue Die Gemeinde Kremitzaue schreibt folgendes Baugrundstück ab sofort zum Kauf aus:

© Amt Schlieben 2026 | © GeoBasis-DE/LGB 2026, dl-de/by-2-0

Die Gemeinde Kremitzaue schreibt folgendes Baugrundstück ab sofort zum Kauf aus:

Ausschreibungsdetails:

Gemeinde Kremitzaue, Gemarkung Polzen, Flur 4, Flurstück 70

(Hauptstraße 1 C, 04916 Kremitzaue / OT Polzen)

Baugrundstück mit einer Bebauungsverpflichtung innerhalb von 4 Jahren

Grundstücksgröße: 1.787 m²

Verkaufspreis:

Mindestgebot 15,00 €/m², zzgl. Kosten für Herstellung Wasserver- und Abwasserentsorgung

Erschließungszustand:

ortsüblich erschlossen bzw. anliegend (Zuwegung, Energie, Telefonie, Internet), ausstehend Wasser / Abwasser

Lagebeschreibung:

Die Gemeinde Kremitzaue ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes Schlieben. Der Ortsteil Polzen gehört neben den Ortsteilen Kolochau und Malitschkendorf zur Gemeinde Kremitzaue. In allen drei Ortsteilen herrscht ein aktives, kulturelles und sportliches Leben in mehreren Vereinen, u. a. gibt es eine eigene Kegelbahn. Der Nachbarortsteil Kolochau verfügt über eine neue, moderne Kindertagesstätte, in der freie Kapazitäten sind. Zur Kreisstadt Herzberg (Elster) in 4 km Entfernung und zur Amtsverwaltung Schlieben in 7 km Entfernung besteht an Werktagen stündlich eine Busverbindung zwischen 05.00 Uhr und 19.00 Uhr, an den Wochenenden aller 2 Stunden.

Angebotsabgabe:

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Angebot Gemarkung Polzen, Flur 4, Flurstück 70 im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben abzugeben. Eine Haftung der Gemeinde Kremitzaue in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Gemeinde Kremitzaue ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Gemäß der EU-DSGVO in Verbindung mit dem BDGS wird darauf hingewiesen, dass die personengebundenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Ansprechpartner für Rückfragen ist Frau Kirschner, Abt. Liegenschaften, unter der Telefonnummer 035361 /356 - 20.