Die Jagdgenossenschaft Schlieben lädt alle Eigentümer bejagbarer land- und forstwirtschaftlicher Flächen der Gemarkung Schlieben, die nicht Bestandteil einer Eigenjagd sind, zur Mitgliederversammlung mit anschließendem Jagdessen am 14.03.2026 um 19:00 Uhr in die Gaststätte „Zur Stadt Herzberg“, Hauptstraße 3 in 04936 Kolochau ein.
| Tagesordnung | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Rechenschaftsbericht des Vorstandes |
| 4. | Bericht des Kassenführers |
| 5. | Bericht des Rechnungsprüfers |
| 6. | Diskussion zu den Berichten |
| 7. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2025/2026 |
| 8. | Beschlussfassung über die Entlastung des Kassenführers für das Jagdjahr 2025/2026 |
| 9. | Beschlussfassung über die Höhe der Auszahlung des Reinertrages für das Jagdjahr 2025/2026 |
| 10. | Beschlussfassung über die Höhe der Auszahlung der Verjährung für das Jagdjahr 2019/2020 |
| 11. | Bericht zur Änderung der Passagen in der neuen Satzung der Jagdgenossenschaft Schlieben in Abstimmung mit der unteren Jagdbehörde |
| 12. | Beschlussfassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Schlieben |
| 13. | Beschlussfassung über das Verfahren, die Bedingungen und die von den Bewerbern zu erfüllenden Kriterien für die Ausschreibung der Jagdbögen der Jagdgenossenschaft Schlieben zum Zweck der Bejagung ab dem 01.04.2028 |
| 14. | Beschlussfassung über die Angebotseinholung zur Neuverpachtung und Angebotsöffnung durch den Jagdvorstand |
| 15. | Verschiedenes |
Sofern sich ein Grundeigentümer vertreten lassen möchte, wird darum gebeten, eine Vollmacht zu erteilen, die ihn zur Stimmenabgabe berechtigt.
| Diese Vollmacht ist vor Beginn der Versammlung dem Jagdvorstand zu übergeben. Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: | |
| • | die Versammlung ist nicht öffentlich |
| • | ein Bevollmächtigender darf nicht mehrere Bevollmächtige ermächtigen |
| • | Vollmachten sich ausschließlich für diese Versammlung zu erteilen |
| • | Vollmachten haben den Umfang der Bevollmächtigung konkret zu beschreiben |