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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Wasserverband Schlieben

Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2024

Bereich Schmutzwasser

Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV) vom 26. März 2009 (GVBl. II/09, [Nr. 11], S.150), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. I/21, [Nr. 21], S. 5) hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 27.02.2024 den Wirtschaftsplan Bereich Schmutzwasser für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:

1.

Es betragen

1.1

im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

der Jahresgewinn

der Jahresverlust

1.2

im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit

Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit

2.

Es werden festgesetzt

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.3

die Verbandsumlage (nur bei Zweckverbänden)

Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende Anteile zu tragen:

a)

Stadt Schlieben

b)

Gemeinde Kremitzaue

Schlieben, den 27.02.2024

gez. Polz
Verbandsvorsteher

Der Wirtschaftsplan Schmutzwasser 2024 wurde der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Elbe-Elster zur Kenntnis übergeben und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Schlieben, den 07.03.2024

gez. Polz
Verbandsvorsteher

Vorstehende Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben und liegt nach Bekanntgabe zusammen mit dem Wirtschaftsplan Schmutzwasser 2024 des Wasserverbandes Schlieben (WVS) im Büro der Verwaltung des WVS, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.