| 01.-02./2024 | zum Abschluss eines Wartungsvertrages zwischen dem Amt Schlieben und der Fichtwald Energy GmbH |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt den Abschluss eines Wartungsvertrages zwischen dem Amt Schlieben und der Fichtwald Energy GmbH. |
| 02.-02./2024 | |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt den Abschluss eines Vertrages über die Aufnahme und Verwahrung von Fundtieren zwischen dem Amt Schlieben und dem Tierschutzcentrum Meißen, Tierheim Meißen/Winkewitz e.V. |
| 03.-02./2024 | zur Berufung einer sachkundigen Einwohnerin |
| Beschluss: | Aufgrund des § 43 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beschließt der Amtsausschuss des Amtes Schlieben die Berufung einer sachkundigen Einwohnerin. |
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| Frau Larissa Ernst, wohnhaft in 04936 Schlieben, wird zur sachkundigen Einwohnerin in der Amtsausschuss berufen. |
| 04.-02./2024 | zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Haushaltssatzung des Amtes Schlieben für das Haushaltsjahr 2024. |
| über die Vergabe von Planungsleistungen zur „Erstellung eines Radwegekonzeptes für das Amt Schlieben“ | |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur „Erstellung eines Radwegekonzeptes für das Amt Schlieben“. |
| 06.-02./2024 | zur Weiterbeschäftigung eines Bauhofmitarbeiters |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die unbefristete Weiterbeschäftigung eines Bauhofmitarbeiters des Amtes Schlieben. |
| 07.-02./2024 | zur Entfristung des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungsmitarbeiterin des Schul- und Hortbereiches Schlieben |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Entfristung des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungsmitarbeiterin des Schul- und Hortbereiches Schlieben. |
| 08.-02./2024 | zur Neueinstellung einer Sachbearbeiterin im Verwaltungsbereich |
| Beschluss: | Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben beschließt die Neueinstellung einer Sachbearbeiterin im Verwaltungsbereich. |
| 01.-02./2024 | zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Fichtwald | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Fichtwald für das Haushaltsjahr 2024. | |
| 02.-02./2024 | zum Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Fichtwald | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024. | |
| 03.-02./2024 | zur Satzung der Gemeinde Fichtwald zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände: Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ und Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Satzung der Gemeinde Fichtwald zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände: „Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben““ und „Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz“ zum 01.01.2024. | |
| 04.-02./2024 | zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Fichtwald und der Fichtwald Energy GmbH | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Fichtwald und der Fichtwald Energy GmbH. | |
| 05.-02./2024 | zur Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 284 in der Gemarkung Hillmersdorf sowie einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 292/79 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 284, Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von insgesamt ca. 135 m² sowie die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 292/79, Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von insgesamt ca. 65 m². | |
| 06.-02./2024 | zur Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 284 in der Gemarkung Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 284, Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von insgesamt ca. 570 m². | |
| 07.-02./2024 | zur Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 284 in der Gemarkung Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 284, Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von insgesamt ca. 50 m². | |
| 08.-02./2024 | zur Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 120/4 in der Gemarkung Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald lehnt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 120/4, Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf mit einer Größe von 570 m² ab. | |
| 09.-02./2024 | Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 61/1 in der Gemarkung Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald lehnt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 61/1, Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von insgesamt ca. 250 m² ab. | |
| 10.-02./2024 | Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks, Flur 7, Flurstück 241 in der Gemarkung Naundorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 241, Flur 7 in der Gemarkung Naundorf von insgesamt ca. 180 m². | |
| 11.-02./2024 | über die Besetzung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt folgendes: | |
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| 1. | Die Gemeinde Fichtwald beschließt, dass der gemeinsame Sitz der Gemeinden Fichtwald und Hohenbucko sowie der Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH durch die Gemeinde Fichtwald besetzt wird. |
| 2. | Der Amtsdirektor als Hauptverwaltungsbeamter vertritt gemäß § 97 Abs. 2 BbgKVerf die Gemeinde Fichtwald im Aufsichtsrat. | |
| 12.-02./2024 | zum Verkauf einer Teilfläche von ca. 135 m² des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 284 in der Gemarkung Hillmersdorf sowie einer Teilfläche von ca. 65 m² des kommunalen Grundstücks, Flur 1, Flurstück 292/79 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 284, der Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von ca. 135 m² sowie den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 292/79, der Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von ca. 65 m². | |
| 13.-02./2024 | zum Verkauf einer Teilfläche von ca. 627 m² des kommunalen Grundstücks Flur 1, Flurstück 284 in der Gemarkung Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 284, der Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von ca. 627 m². | |
| 14.-02./2024 | zum Verkauf einer Teilfläche von ca. 50 m² des kommunalen Grundstücks Flur 1, Flurstück 284 in der Gemarkung Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 284, der Flur 1 in der Gemarkung Hillmersdorf von ca. 50 m². | |
| 15.-02./2024 | Kauf des Grundstücks in der Gemarkung Naundorf, Flur 6, Flurstück 235 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Kauf des Grundstücks in der Gemarkung Naundorf, Flur 6, Flurstück 235. | |
| 16.-02./2024 | Verkauf einer Teilfläche von ca. 180 m² des kommunalen Grundstücks Flur 7, Flurstück 241 in der Gemarkung Naundorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 241, der Flur 7 in der Gemarkung Naundorf von ca. 180 m². | |
| 01.-02./2024 | zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Hohenbucko | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenbucko für das Haushaltsjahr 2024. | |
| 02.-02./2024 | über die Besetzung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt folgendes: | |
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| 1. | Die Gemeinde Hohenbucko beschließt, dass der gemeinsame Sitz der Gemeinden Fichtwald und Hohenbucko sowie der Stadt Uebigau-Wahrenbrück im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH durch die Gemeinde Fichtwald besetzt wird. |
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| 2. | Der Amtsdirektor, als Hauptverwaltungsbeamter, vertritt gemäß § 97 Abs. 2 BbgKVerf die Gemeinde Fichtwald im Aufsichtsrat. |
| 03.-02./2024 | zur Satzung der Gemeinde Hohenbucko zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände: „Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben““ und „Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz“ | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenbucko zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände: „Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben““ und „Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz“ zum 01.01.2024. | |
| 04.-02./2024 | zur Einziehung der Widmung von Wegen in den Gemarkungen Hohenbucko und Proßmarke | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Einziehung der Widmung nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG). Demnach soll sich die Widmung auf die ausschließliche private Zufahrtsmöglichkeit zu den anliegenden forst- und landwirtschaftlichen Flächen beschränken. | |
| 05.-02./2024 | zum Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 65 m2 des in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegenen kommunalen Flurstücks 385 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 65 m² des in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, gelegenen kommunalen Flurstücks 385. | |
| 06.-02./2024 | zum Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 450 m2 des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, gelegenen kommunalen Flurstücks 167 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 450 m² des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, gelegenen kommunalen Flurstücks 167 | |
| 07.02./2024 | zum Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Nutzung von Teilflächen kommunaler Grundstücke in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstücke 23, 1042 und 899 zur Errichtung einer Niederspannungsleitung und Installation einer Zähleranschlusssäule am Netzverknüpfungspunkt mit Standort auf dem Grundstück in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstück 673 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Nutzung von Teilflächen kommunaler Grundstücke in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstücke 23, 1042 und 899 zur Errichtung einer Niederspannungsleitung und Installation einer Zähleranschlusssäule am Netzverknüpfungspunkt mit Standort auf dem Grundstück in der Gemarkung Hohenbucko, Flur 3, Flurstück 673. | |
| 36.-11./2023 | Dringlichkeitsbeschluss des Amtsdirektors nach § 58 BbgKVerf zur Vergabe der Dienstleistung Waldumbau auf einer kommunalen Waldfläche in der Gemarkung Proßmarke – Gemarkung Proßmarke, Flur 1, Flurstück 11/8, Abteilung 7031 a5 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss des Amtsdirektors nach § 58 BbgKVerf zur Vergabe der Dienstleistung Waldumbau auf einer kommunalen Waldfläche in der Gemarkung Proßmarke – Gemarkung Proßmarke, Flur 1, Flurstück 11/8, Abteilung 7031 a5 | |
| 01.-03./2024 | zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Lebusa |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lebusa für das Haushaltsjahr 2024. |
| 02.-03./2024 | zum Haushaltssicherungskonzept 2024 der Gemeinde Lebusa |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024. |
| 03.-03./2024 | zur Satzung der Gemeinde Lebusa zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände: „Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben““ |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Satzung der Gemeinde Lebusa zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes: „Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben““ zum 01.01.2024. |
| 04.-03./2024 | zur Verlängerung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 600 m² für das in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, gelegene Flurstück 116 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Verlängerung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 600 m² für das in der Gemarkung Lebusa, Flur 3, gelegene Flurstück 116. |
| 05.-03./2024 | zur Verlängerung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 16 m² für das in der Gemarkung Körba, Flur 2, gelegene Flurstück 108 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Verlängerung eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 16 m² für das in der Gemarkung Körba, Flur 2, gelegene Flurstück 108. |