Amt Schlieben
- Der Amtsdirektor -
Es ist im „Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben“ die Einziehung der Widmung öffentlicher Wege in den Gemarkungen Hohenbucko und Proßmarke gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz bekannt zu machen.
Die Anlage 1 zur Beschlussfassung ist beizufügen. Die Kartenauszüge (Anlagen 2 – 5) sind im Rahmen der Ersatzbekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) vom 01.12.2000 (GVBl. II/00, [Nr. 24], S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Januar 2022 (GVBl. II/22, [Nr. 2]) öffentlich auszulegen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Unterlagen in der Zeit der Widerspruchsfrist im Amt Schlieben, Bürgerbüro, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
| Montag | 08.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden.
Schlieben, den 04.03.2024