Abbildung 1: Geltungsbereich vhb. B-Plan "Werchau-Süd", ohne Maßstab
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 die Aufstellung des o. g. vorhabenbezogenen (vhb.) Bebauungsplans beschlossen (Beschluss-Nr. 59.-09./2025). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Jahrgang 35, Nr. 11 am 19.11.2025 für das Amt Schlieben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO südlich des Ortsteils Werchau zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 60/3 und 69/1 der Flur 4 in der Gemarkung Werchau mit einer Gesamtgröße von ca. 41 ha gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vhb. Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung, in der Fassung vom 30.01.2026 in der Zeit
vom 26.03.2026 bis einschließlich 26.04.2026
elektronisch auf der Webseite des Amtes Schlieben unter https://www.amt-schlieben.de/verwaltung/service/veroeffentlichungen/ sowie über das Landesportal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
| Montags, Mittwochs, Donnerstags | 08:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr |
| Dienstags | 08:00 – 12:00 und 12:30 – 18:00 Uhr |
| Freitags | 08:00 – 12:00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch elektronisch an amt-schlieben@t-online.deabgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ausliegt.
Stadt Schlieben, den 06.03.2026
Polz | Schülzchen |
Amtsdirektor | Bürgermeisterin |