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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Sonstiges

Entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe sind nach § 9 Nr. 2 Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu prüfen.

Die Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen im Amt Schlieben erfolgt in diesem Jahr in der Zeit vom 24. April bis 29. Mai 2024 jeweils mittwochs.

M. Losse
Friedhofsverwaltung