Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kremitzaue hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 23.10.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue, OT Kolochau beschlossen.
Die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue, OT Kolochau wurde mit Verfügung des Landkreises Elbe-Elster als höhere Verwaltungsbehörde vom 06.03.2024, AZ: 63-00349-24-53, erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VEP) „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue, OT Kolochau tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue, OT Kolochau mit Begründung und Umweltbericht ab dem Tag der Bekanntmachung an im Amt Schlieben, Bauverwaltung, Zimmer 208, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben während der folgenden Dienstzeiten:
| montags, mittwochs, donnerstags | 08.00 – 12.00 und 12.30 – 16.00 Uhr |
| dienstags | 08.00 – 12.00 und 12.30 – 18.00 Uhr |
| freitags | 08.00 – 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gemäß § 44 BauGB:
Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
| Hinweis gemäß § 215 BauGB: | |
| Unbeachtlich werden | |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften. |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue, OT Kolochau schriftlich unter Darlegung des, die Verletzung oder den Mangel begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Übersichtsplan (ohne Maßstab):
Quelle: http://www.geobasis-bb.de
Schlieben, den 15.03.2024
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Baubetrieb Pfennig“, Bahnhofstraße der Gemeinde Kremitzaue, OT Kolochau, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schlieben, den 15.03.2024