Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die meisten Bewohner/innen des Amtes Schlieben freuen sich über ihren gepflegten Ort und achten entsprechend auf ihr Wohnumfeld. Mit den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden wurden die Reinigungspflichten auf die Anlieger übertragen. Leider wird die Reinigung des Rinnsteins bei Erfüllung dieser Straßenreinigungspflichten manchmal vergessen. Jedoch ist genau diese Reinigung besonders nach dem Ende der Wintersaison, nach Laubfall und Stürmen so wichtig! Denn Rinnsteine mit Schmutzablagerungen oder Wildwuchs können auch manch einen Schaden verursachen: Werden abstumpfende Streumaterialien wie Granulat, Sand oder Kies bei Regen weiter getragen, dann richten sie in Grünbereichen und Abwasseranlagen erhebliche Schäden an. Besonders gefährlich wird es, wenn sie die örtlichen Regenabläufe (Gully) verstopfen: Bei Starkregen kann das Wasser dort nicht abfließen und es kommt zu Überschwemmungen und Unterspülungen. Daher wird um regelmäßige Reinigung des Rinnsteins sowie die Erfüllung der allgemeinen Anliegerpflichten gebeten. Das Ordnungsamt des Amtes Schlieben hat die Möglichkeit, mit einem Bußgeld einzugreifen um die Erfüllung der Pflichten durchzusetzen. Die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden des Amtes Schlieben können Sie auf der Internetseite des Amtes Schlieben, www.amt-schlieben.de nachlesen.