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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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3. Änderung zur Friedhofgebührensatzung der Stadt Schlieben

Auf Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 05. März 2024 (GVBI.I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38] in der jeweils geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben in ihrer Sitzung am 17.03.2026 die 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schlieben vom 21.08.2018 beschlossen:

Die Friedhofgebührensatzung der Stadt Schlieben vom 21.08.2018, veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und die Stadt Schlieben Nr. 9 vom 19.09.2018, wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderung

§ 6 Gebührensätze Absatz 2.5. wird wie folgt ersetzt:

Beisetzen einer Urne in die Urnengemeinschaftsanlage:

a)

Schlieben (Wand)

550,00 €

b)

Schlieben (Sonne), Oelsig, Frankenhain, Jagsal, Wehrhain II

750,00 €

d)

Wehrhain I (an der Mauer)

520,00 €

zzgl. der tatsächlich anfallenden Kosten für die Namensgravur

entsprechend der Rechnung des beauftragten Steinmetz

§ 2

Inkrafttreten

Die 3. Änderung der Friedhofgebührensatzung der Stadt Schlieben tritt rückwirkend zum 01.03.2026 in Kraft.

Stadt Schlieben, den 17.03.2026

Polz
Schülzchen 
Amtsdirektor
Bürgermeisterin