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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Ausschreibung Verkauf Grundstück Wehrhain

Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines bebauten Grundstücks

Die Stadt Schlieben/OT Wehrhain schreibt folgendes Grundstück ab sofort zum Kauf aus:

Ausschreibungsdetails:

Stadt Schlieben/OT Wehrhain, Gemarkung Wehrhain, Flur 3, Flurstück 98 (Wehrhainer Lindenstraße 33 in 04936 Schlieben/OT Wehrhain)

Lagebeschreibung:

Land Brandenburg, Landkreis Elbe – Elster

in zentraler Lage des bebauten Gemeindegebiets gelegenes und mit einem alten Schulgebäude nebst Schlauchturm bebautes Grundstück

Grundstücksgröße:

510 m²

Verkehrswert:

71.200,00 €

Erschließungszustand:

Das Grundstück ist entsprechend der örtlichen Verhältnisse erschlossen mit Wasser- und Abwasseranschluss, Energieversorgung anliegend.

Objektbeschreibung:

erbaut Anfang des 20. Jahrhunderts, Grundstück (ehemaliges Schulgebäude) mit nebenstehendem Schlauchturm (Baujahr ca. 1970), teilsaniert (Fenster und Dachdeckung im Jahr 2002), beengte Außenanlage, zweigeschossig, teilunterkellert, Dachgeschoss teilweise ausgebaut

Besonderheiten:

Bodendenkmal

Die Veräußerung / Vergabe des Grundstücks erfolgt unter Nennung des Kaufpreises sowie unter Vorlage eines Konzepts für die zukünftige Nutzung.

Angebotsabgabe:

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Angebot Gemarkung Wehrhain, Flur 3, Flurstück 98 im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben abzugeben. Die Frist für die Einreichung des Angebots endet am 14.06.2024 – 11:00 Uhr. Eine Haftung der Stadt Schlieben in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Stadt Schlieben ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Diese Vergabe erfolgt aufgrund der Auswertung der aufgeführten Vergabekriterien. Eine persönliche Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten ist jederzeit unter vorheriger Terminabstimmung mit Frau Kirschner, Abt. Liegenschaften, unter der Telefonnummer 035361/356-20 möglich.

Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Gemäß der EU-DSGVO in Verbindung mit dem BDGS wird darauf hingewiesen, dass die personengebundenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Ansprechpartner für Rückfragen ist Frau Kirschner, Abt. Liegenschaften, unter der Telefonnummer 035361 356-20.