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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Verpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirk Stechau

Die Jagdgenossenschaft Stechau, Gemeinde Fichtwald, Landkreis Elbe-Elster, Hegegemeinschaft Weißhaus, verpachtet ihr Jagdrevier (Hochwildrevier) ab dem 01.07.2024 für mindestens 12 Jagdjahre (bis 31.03.2037) neu.

Die bejagbare Fläche beträgt ca. 400 ha, davon ca. 1/3 Wald. Die Übersichtskarte für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk ist im amtlichen Bekanntmachungskasten der Gemeinde Fichtwald im OT Stechau einsehbar.

Der zukünftige Pächter muss seinen Hauptwohnsitz im Umkreis von 20 Straßenkilometern von den Außengrenzen der Gemarkung Stechau haben. Zudem ist der gesetzlich zu erstattende Wildschaden komplett vom Jagdpächter zu übernehmen.

Schriftliche Angebote sind postalisch mit Kopien des gültigen Jagdscheins, Personalausweis/Reisepass, dem angegebenen Pachtzins, Bejagungskonzept sowie der vollständigen Erreichbarkeit bis 01.06.2024 an:

Jagdgenossenschaft Stechau

Vorsteher Lisa Klopp

Neuer Weg 1E

04936 Fichtwald/ OT Stechau

zu senden. Der Briefumschlag muss von außen ersichtlich als „Pachtangebot“ gekennzeichnet sein.

Bei Fragen oder weiteren Informationen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0162 6637276 oder jagdgenossenschaft-stechau@web.de.

Die Vergabe ist nicht an das Höchstgebot gebunden, sondern anhand des Begjagungskonzeptes Hege- und Abschussrichtlinien des Landes Brandenburg.

Die Ausschreibung kann jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden.

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Stechau