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Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
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Bekanntmachung über die Einziehung der Widmung einer Teilfläche des Trebbuser Weges in der Gemarkung Stechau

Die Gemeindevertretung Fichtwald hat in Ihrer Sitzung am 07.09.2023 beschlossen, dass ein Wegeeinziehungsverfahren für den folgenden Wegeabschnitt durchzuführen ist:

Trebbuser Weg

Teilfläche des Flurstückes 60/1, Flur 2, Gemarkung Stechau

(Verlauf von Ende Wohnbebauung Trebbuser Weg 14 bis zur Gemarkungsgrenze Trebbus – Länge ca. 1,18 km)

Bei dieser Teilfläche handelt es sich um einen Acker- bzw. Waldweg, welcher für den öffentlichen Verkehr bedeutungslos ist. Es besteht kein öffentliches Interesse an einer Nutzung, über die Inanspruchnahme als private Zufahrtsmöglichkeit für die anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen hinaus.

Weiterhin ist der Weg entbehrlich, da kein Anlieger vom öffentlichen Straßennetz abgeschnitten wird.

Mithin wurde die Einziehungsabsicht im Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden, Nr. 12/2023, Seite 11, am 20.12.2023 öffentlich bekanntgegeben. Während einer Frist von drei Monaten, vgl. § 8 Abs. 3 BbgStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09. Februar 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 6], S. 19), wurden keine Einwendungen gegen die Einziehung vorgetragen. Sodann hat die Gemeindevertretung Fichtwald am 25.04.2024 die Einziehung der Widmung für die o.g. Wegefläche beschlossen.

Die Widmung für alle weiterführenden Zwecke, außer als private Zufahrtsmöglichkeit für die anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wird eingezogen.

Gemäß § 8 Abs. 1 BbgStrG, wird die Einziehung hiermit öffentlich bekanntgegeben. Sie wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amtsdirektor des Amtes Schlieben, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.erv.brandenburg.de aufgeführt sind.

Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.

Schlieben, den 29.04.2024

Polz
Amtsdirektor