| 19.-04./2024 | Bestätigung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2020 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2020. | |
| 20.-04./2024 | Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2020 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2020 | |
| 21.-04./2024 | Einziehung der Widmung von einer Teilfläche des Trebbuser Weges in der Gemarkung Stechau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Einziehung der Widmung nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) für eine Teilfläche des Flurstückes 60/1, Flur 2 Gemarkung Stechau (Verlauf von Ende Wohnbebauung Trebbuser Weg 14 bis zur Gemarkungsgrenze Trebbus - Länge ca. 1,18 km). | |
| 22.-04./2024 | 1. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Fichtwald | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die 1. Änderungssatzung der Gemeinde Fichtwald über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) rückwirkend zum 01.01.2024. | |
| 23.-04./2024 | Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen photovoltaikanlage Bauernberge Stechau“ in 04936 Fichtwald OT Stechau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen (gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB) der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Bauernberge Stechau“ in 04936 Fichtwald OT Stechau und der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) sowie der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt die Abwägungsvorschläge. | |
| 24.-04./2024 | Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Bauernberge Stechau“ in 04936 Fichtwald OT Stechau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt folgendes: | |
| 1. | Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde Fichtwald den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Bauernberge Stechau“ in 04936 Fichtwald OT Stechau, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Fassung als Satzung. |
| 2. | Die Begründung, der Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Bestands- und Konfliktplan in der vorliegenden Fassung werden gebilligt. |
| 3. | Das Amt Schlieben wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB bei der höheren Verkehrsbehörde zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 25.-04./2024 | Neufassung des Gesellschaftsvertrages Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald lehnt die Neufassung des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Elsteraue mbH ab. | |
| 26.-04./2024 | Feststellung der Entbehrlichkeit einer Teilfläche von ca. 191 m² des kommunalen Grundstücks, Flur 2, Flurstück 37/2 in der Gemarkung Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entbehrlichkeit einer Teilfläche von ca. 191 m² des kommunalen Grundstücks, Flur 2, Flurstück 37/2 in der Gemarkung Hillmersdorf. | |
| 27.-04./2024 | Vergabe für den Einbau Akustikdecken und Malerarbeiten Kita „Wichtelstübchen“ im OT Naundorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Vergabe für den Einbau von Akustikdecken und Malerarbeiten Kita „Wichtelstübchen“ im OT Naundorf. | |
| 28.-04./2024 | Vergabe der Umgestaltung des Friedhofs in der Gemeinde Fichtwald OT Naundorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Vergabe zur Umgestaltung des Friedhofs in der Gemeinde Fichtwald OT Naundorf. | |
| 29.-04./2024 | Abschluss eines Flächentauschvertrages ohne Wertausgleich über eine kommunale Teilfläche von ca. 191 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücks 37/2 gegen eine Teilfläche von ca. 300 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücks 146 mit gleichzeitiger Eintragung einer Baulast auf den in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücken 112 und 146 zu Gunsten der Gemeinde Fichtwald | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Abschluss eines Flächentauschvertrages ohne Wertausgleich über eine kommunale Teilfläche von ca. 191 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücks 37/2 gegen eine Teilfläche von ca. 300 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücks 146 mit gleichzeitiger Eintragung einer Baulast auf den in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücken 112 und 146 zu Gunsten der Gemeinde Fichtwald. | |