| 11.-04./2025 | Vergabe der Hausnummer 16 für das Flurstück 231, Flur 1, Gemarkung Proßmarke (Naundorfer Straße) | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe der Hausnummer 16 für das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1 gelegene Flurstück 231, in der Naundorfer Straße. | |
| 12.-04./2025 | Vergabe der Hausnummer 7 B für das Freizeitzentrum in Hohenbucko, OT Proßmarke, Gemarkung Proßmarke, Flur 1, Flurstück 240 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe der Hausnummer 7 B für das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, gelegene Flurstück 240. | |
| 13.-04./2025 | Vergabe der Hausnummer Mühlenweg 7 A für das Feuerwehrgerätehaus in Hohenbucko, OT Proßmarke, Gemarkung Proßmarke, Flur 1, Flurstück 240 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe der Hausnummer Mühlenweg 7 A für das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 1, gelegene Flurstück 240. | |
| 14.-04./2025 | Ausschreibungskriterien für die Beschaffung eines gebrauchten Rasenmähertraktors | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Ausschreibungskriterien für die Beschaffung eines gebrauchten Rasenmähertraktors. | |
| 15.-04./2025 | Veräußerung des Aufsatzstreuers für das Kommunalfahrzeug „Multicar“ der Gemeinde Hohenbucko | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt folgendes: | |
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| 1. | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Aufsatzstreuer für das Kommunalfahrzeug „Multicar“ der Gemeinde Hohenbucko zur Veräußerung auszuschreiben. |
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| 2. | Das Amt wird beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen zu erarbeiten und zu veröffentlichen. |
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| 3. | Der Aufsatzstreuer soll zu einem Mindestpreis in Höhe von 500,00 € angeboten werden. |
| 16.-04./2025 | Vergabe für die Zaunerneuerung in der Kita „Rappelkiste“ | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe für die Zaunerneuerung in der Kita „Rappelkiste“ in Hohenbucko. | |
| 17.-04./2025 | Erneuerung der Regenwasserleitung an der Turnhalle Hohenbucko | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt die Vergabe für die Erneuerung der Regenwasserleitung an der Turnhalle Hohenbucko. | |
| 18.-04./2025 | Abschluss eines Flächentauschvertrages ohne Wertausgleich über das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, gelegene kommunale Flurstück 143 gegen das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, gelegene Flurstück 161 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Abschluss eines Flächentauschvertrages ohne Wertausgleich über das kommunale Grundstück in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, Flurstuck 143 gegen das in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, gelegene Flurstuck 161. | |
| 19.-04./2025 | Kauf einer Teilfläche von ca. 80 m2 des Grundstücks in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, Flurstück 165 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbucko beschließt den Kauf einer Teilflache von ca. 80 m2 des in der Gemarkung Proßmarke, Flur 2, gelegenen Flurstucks 165. | |
| 15.-03./2025 | Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe Parkettsanierung in Haus I in der GOS Schlieben, Bahnhofstraße 3, 04936 Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe Parkettsanierung in Haus I in der GOS Schlieben, Bahnhofstraße 3, 04936 Schlieben. | |
| 16.-03./2025 | Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe Erneuerung Bodenbelag Flur EG im Haus II in der GOS Schlieben, Bahnhofstraße 3, 04936 Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf über die Vergabe Erneuerung Bodenbelag Flur EG im Haus II in der GOS Schlieben, Bahnhofstraße 3, 04936 Schlieben. | |
| 17.-04./2025 | Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf zur Vergabe von Abbruch- und Entsorgungsarbeiten (Vergabe-Nr. 04/25) der Nebengebäude des Objektes Schlieben, Ernst-Legal-Platz 6 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 58 BbgKVerf zur Vergabe von Abbruch- und Entsorgungsarbeiten (Vergabe-Nr. 04/25) der Nebengebäude des Objektes Schlieben, Ernst-Legal-Platz 6. | |
| 18.-04./2025 | Haushaltssatzung 2025 der Stadt Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Schlieben. | |
| 19.-04./2025 | Vergabe der Hausnummer Jagsal Nr. 20A für das Feuerwehrgerätehaus im OT Jagsal, Gemarkung Jagsal, Flur 3, Flurstück 109/3 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe der Hausnummer Jagsal Nr. 20A für das Feuerwehrgerätehaus im OT Jagsal, Gemarkung Jagsal, Flur 3, Flurstück 109/3. | |
| 20.-04./2025 | Vergabe der Hausnummer Langer Berg 7 für das Vereinshaus des Weinbauvereins in Schlieben, Gemarkung Schlieben, Flur 9, Flurstück 53/4 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe der Hausnummer Langer Berg 7 für das Vereinshaus des Weinbauvereins in Schlieben, Gemarkung Schlieben, Flur 9, Flurstück 53/4. | |
| 21.-04./2025 | Vergabe der Hausnummer Am Bahnhof 3 für das Bahnhofsgebäude in Schlieben, Gemarkung Schlieben, Flur 7, Flurstück 382 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe der Hausnummer Am Bahnhof 3 für das Bahnhofsgebäude in Schlieben, Gemarkung Schlieben, Flur 7, Flurstück 382. | |
| 22.-04./2025 | Vergabe der Hausnummer 67 A für das Flurstück 1385, Flur 8, Gemarkung Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe der Hausnummer 67 A für das Flurstück 1385, Flur 8, Gemarkung Schlieben. | |
| 23.-04./2025 | Durchführung eines Widmungseinziehungsverfahrens auf einem Straßenabschnitt der Gartenstraße in der Ortslage Schlieben/ Berga | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt, dass ein Widmungseinziehungsverfahren nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) für den folgenden Straßenabschnitt durchzuführen ist: | |
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| Gartenstraße | |
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| Teilfläche des Flurstückes 90, Flur 5, Gemarkung Schlieben | |
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| Länge: | ca. 190 m |
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| Verlauf: | ab Toreinfahrt Betriebsgelände der Schliebener Stahl- und Metallbau GmbH im gesamten Verlauf nach Osten und Norden (siehe Markierung in der Anlage) |
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| Es ist beabsichtigt, diesem Straßenabschnitt die öffentliche Widmung vollständig zu entziehen. | |
| 24.-04./2025 | Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks, Flur 8, Flurstück 1335 in der Gemarkung Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben lehnt die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks, Flur 8, Flurstück 1335 in der Gemarkung Schlieben von insgesamt 232 m² ab. | |
| 25.-04./2025 | Feststellung der Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks, Flur 8, Flurstück 973 in der Gemarkung Schlieben | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Entbehrlichkeit des kommunalen Grundstücks, Flur 8, Flurstück 973 in der Gemarkung Schlieben von insgesamt 143 m². | |
| 26.-04./2025 | Vergabe von Pflasterarbeiten einer Fläche im Hofbereich des Wohnhauses 4 WE – Bahnhofstraße 19 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Pflasterarbeiten einer Fläche im Hofbereich des Wohnhauses 4 WE – Bahnhofstraße 19. | |
| 27.-04./2025 | Vergabe von Leistungen zur Teilerneuerung des Zaunes auf dem Friedhof im OT Wehrhain | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Leistungen zur Teilerneuerung des Zaunes auf dem Friedhof im OT Wehrhain. | |
| 28.-04./2025 | Vergabe von Leistung Malerarbeiten an der Feierhalle auf dem Friedhof im OT Wehrhain | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Leistung Malerarbeiten an der Feierhalle auf dem Friedhof im OT Wehrhain. | |
| 29.-04./2025 | Vergabe von Sanierungsarbeiten im Hort der Grund- und Oberschule Schlieben, Bahnhofstraße 3, 04936 Schlieben – Raum 2.4 + Leitung (Einbau einer Akustikdecke und Malerarbeiten) | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die Vergabe von Sanierungsarbeiten im Hort der Grund- und Oberschule Schlieben, Bahnhofstraße 3, 04936 Schlieben – Raum 2.4 + Leitung (Einbau einer Akustikdecke und Malerarbeiten). | |
| 30.-04./2025 | Kauf der Grundstücke in der Gemarkung Schlieben, Flur 7, Flurstücke 280 und 161 sowie in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, Flurstücke 25/4, 1388 und 1391 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Kauf der Grundstücke in der Gemarkung Schlieben, Flur 7, Flurstücke 280 und 161 sowie in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, Flurstücke 25/4, 1388 und 1391. | |
| 31.-04./2025 | Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 30 m² für das in der Gemarkung Oelsig, Flur 2, gelegene Flurstück 346/168 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Pachtvertrages über eine Teilfläche von ca. 30 m² für das in der Gemarkung Oelsig, Flur 2, gelegene Flurstück 346/168. | |
| 32.-04./2025 | Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Schlieben, Flur 13, Flurstück 70 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Verkauf einer Teilfläche des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Schlieben, Flur 13, Flurstück 70. | |
| 33.-04./2025 | Abschluss eines Grundstücksbenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages mit der Vantage Towers AG, Prinzenallee 11 – 13 in 40549 Düsseldorf | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Grundstücksbenutzungs- und Leitungsrechtsvertrages mit der Vantage Towers AG, Prinzenallee 11 – 13 in 40549 Düsseldorf für eine Teilflache des kommunalen Grundstücks in der Gemarkung Krassig, Flur 2, Flurstuck 101. | |
| 34.-04./2025 | Abschluss eines Flächentauschvertrages ohne Wertausgleich über das in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, gelegene Flurstück 973 gegen das in der Gemarkung Schlieben, Flur 9, gelegene Flurstück 33 | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt den Abschluss eines Flächentauschvertrages ohne Wertausgleich über das Grundstuck in der Gemarkung Schlieben, Flur 8, Flurstuck 973 gegen das in der Gemarkung Schlieben, Flur 9, gelegene Flurstück 33. | |
| 35.-04./2025 | Übertragung eines bestehenden Mietvertrages | |
| Beschluss: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben beschließt die befristete Übertragung eines bestehenden Mietvertrages. | |
| 11.-05./2025 | Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Lindenstraße 29A für das Feuerwehrgerätehaus im OT Körba, Gemarkung Körba, Flur 2, Flurstück 611 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa bestätigt den bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Lindenstraße 29A für das Feuerwehrgerätehaus im OT Körba, Gemarkung Körba, Flur 2, Flurstück 611. |
| 12.-05./2025 | Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Schulstraße 60A für das Feuerwehrgerätehaus im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 634 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa bestätigt den Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 58 BbgKVerf über die Vergabe der Hausnummer Schulstraße 60A für das Feuerwehrgerätehaus im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 634. |
| 13.-05./2025 | Vergabe der Hausnummer Vorwerk 29A für die Mühlenscheune im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 4, Flurstück 130 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa bestätigt die Vergabe der Hausnummer Vorwerk 29A für die Mühlenscheune im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 4, Flurstück 130. |
| 14.-05./2025 | Vergabe der Hausnummer Klein Ende 103A für den Saal im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 556 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa bestätigt die Vergabe der Hausnummer Klein Ende 103A für den Saal im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 556. |
| 15.-05./2025 | Vergabe der Hausnummer Klein Ende 103B für die Kegelbahn im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 556 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Vergabe bestätigt die Vergabe der Hausnummer Klein Ende 103B für die Kegelbahn im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 556. |
| 16.-05./2025 | Vergabe der Hausnummer Schliebener Weg 5B für das Betriebsgelände der Tierzucht Lebusa GmbH im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 602 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa bestätigt die Vergabe der Hausnummer Schliebener Weg 5B für das Betriebsgelände der Tierzucht Lebusa GmbH im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 602. |
| 17.-05./2025 | Vergabe der Hausnummer Schliebener Weg 5C für ein Einfamilienhaus im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 590 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa bestätigt die Vergabe der Hausnummer Schliebener Weg 5C für ein Einfamilienhaus im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstück 590. |
| 18.-05./2025 | Vergabe der Hausnummer Schliebener Weg 5D für das Betriebsgelände des Bauunternehmens Marko Kaule GmbH im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstücke 558, 635 und 636 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Vergabe bestätigt die Vergabe der Hausnummer Schliebener Weg 5D für das Betriebsgelände Marko Kaule GmbH im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstücke 558, 635 und 636. |
| 19.-05./2025 | Vergabe der Hausnummer Schliebener Weg 5E für die Biogasanlage der Tierzucht Lebusa GmbH im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstücke 603 und 604 |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Vergabe bestätigt die Vergabe der Hausnummer Schliebener Weg 5E für die Biogasanlage der Tierzucht Lebusa GmbH im OT Lebusa, Gemarkung Lebusa, Flur 3, Flurstücke 603 und 604. |
| 20.-05./2025 | Beschlussfassung über die Vergabe zur Lieferung von zwei elektronischen Geschwindigkeitsanzeigen für den Ortsteil Lebusa |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lebusa beschließt die Vergabe zur Lieferung von zwei elektronischen Geschwindigkeitsanzeigen für den Ortsteil Lebusa vorbehaltlich der Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung. |
| 06.-05./2025 | Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2021 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2021. | |
| 07.-05./2025 | Beschlussfassung über die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2021 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2021. | |
| 08.-05./2025 | Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2022 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2022. | |
| 09.-05./2025 | Beschlussfassung über die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2022 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2022. | |
| 10.-05./2025 | Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2023 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2023. | |
| 11.-05./2025 | Beschlussfassung über die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2023 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Entlastung des Amtsdirektors zum geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Fichtwald zum 31.12.2023. | |
| 12.-05./2025 | Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Fichtwald | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025. | |
| 13.-05./2025 | Vergabe der Hausnummer 66 A für das Flurstück 179, Flur 7, Gemarkung Naundorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Vergabe der Hausnummer 66 A für das Flurstück 179, Flur 7, Gemarkung Naundorf. | |
| 14.-05./2025 | Einziehung der Widmung von Wegen in den Gemarkungen Hillmersdorf und Stechau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Einziehung von Wegen nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG). Die Widmung beschränkt sich fortan auf die ausschließliche private Zufahrtsmöglichkeit zu den anliegenden forst- und landwirtschaftlichen Flächen. | |
| 15.-05./2025 | Repowering Windpark Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt folgendes: | |
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| 1. | Der Errichtung von 4 Windkraftanlagen nach Rückbau der fünf Bestandsanlagen im Rahmen eines Repowering des Windparks Hillmersdorf wird zugestimmt. |
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| 2. | Es dürfen keine Windkraftanlagen in den angrenzenden Gemarkungen errichtet werden, um den Windpark Hillmersdorf faktisch zu vergrößern. |
| 16.-05./2025 | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Hillmersdorf-Ost“ in 04936 Fichtwald OT Hillmersdorf | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt folgendes: | |
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| 1. | Für das Gebiet in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, Flurstücke 135, 137, 110, 50/1, 116, 59/1, 59/2, 59/3, 120 (jeweils teilweise) soll gemäß anliegendem Lageplan ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Hillmersdorf-Ost“ in 04936 Fichtwald OT Hillmersdorf aufgestellt werden. |
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| 2. | Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen erfolgt durch den Vorhabenträger auf eigene Kosten. Zudem ist durch den Vorhabenträger ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. |
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| 3. | Mit der Gemeinde Fichtwald ist ein Durchführungs- und Erschließungsvertrag abzuschließen. |
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| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
| 17.05./2025 | Vergabe von Tiefbauarbeiten für die Errichtung einer Zisternenanlage für die Bewässerung des Sportplatzes im OT Stechau | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Vergabe von Tiefbauarbeiten für die Errichtung einer Zisternenanlage für die Bewässerung des Sportplatzes im OT Stechau. | |
| 18.-05./2025 | Beschluss zum Kauf des Grundstücks in der Gemarkung Staechau, Flur 1, Flurstück 396 | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt den Kauf des Grundstücks in der Gemarkung Staechau, Flur 1, Flurstück 396. | |
| 19.-05./2025 | Anpassungsbeschluss zur Beschluss-Nr. 29.-04./2024 vom 25.04.2024 hinsichtlich des Abschlusses eines Flächentauschvertrages ohne Wertausgleich über eine kommunale Teilfläche von ca. 191 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücks 37/2 gegen eine Teilfläche von ca. 300 m² des in der Ge-markung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücks 146 mit gleichzeitiger Eintragung einer Grunddienstbarkeit als Gehrecht auf dem in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücke 112 und 146 zu Gunsten der Gemeinde Fichtwald | |
| Beschluss: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald beschließt die Anpassung des Beschlusses Nr. 29.-04./2024 vom 25.04.2024 hinsichtlich des Abschlusses eines Flächentauschvertrages ohne Wertausgleich über eine kommunale Teilfläche von ca. 191 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücks 37/2 gegen eine Teilfläche von ca. 300 m² des in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücks 146 mit gleichzeitiger Eintragung einer Grunddienstbarkeit als Gehrecht auf dem in der Gemarkung Hillmersdorf, Flur 2, gelegenen Flurstücke 112 und 146 zu Gunsten der Gemeinde Fichtwald. | |