Am 29.04.2025 wurde der Beschluss zur Durchführung eines Widmungseinziehungsverfahrens in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben gefasst.
Einziehung ist eine Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße oder Weg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines Weges verliert, vgl. § 8 Brandenburgisches Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), in der zurzeit geltenden Fassung,
Auf folgendem Straßenabschnitt soll die Widmung eingezogen werden:
Gartenstraße
Teilfläche des Flurstückes 90, Flur 5, Gemarkung Schlieben
| Länge: | ca. 190 m |
| Verlauf: | ab Toreinfahrt Betriebsgelände der Schliebener Stahl- und Metallbau GmbH im gesamten Verlauf nach Osten und Norden (siehe Markierung in der Karte) |
Im Laufe der Zeit wurde ein Teil dieser öffentlichen Straße aufgrund ihres Verlaufes fester Bestandteil des Betriebsgeländes der Schliebener Stahl- und Metallbau GmbH. Ein Tor beschränkt die Zufahrt auf das Betriebsgelände, sodass dieser Teil der Straße nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung steht. Der Straßenabschnitt hat somit jegliche Verkehrsbedeutung für die Allgemeinheit verloren. Er weist den Charakter eine Privatstraße auf.
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Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit für Einwendungen zu geben.
Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten in der Amtsverwaltung Schlieben, Bürgerbüro, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben, zu folgenden Zeiten geltend gemacht werden:
| Montag: | 8:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 8:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 8:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 8:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 Uhr - 12:00 Uhr |
Die entsprechenden Unterlagen, insbesondere die Flurkartenauszüge über die einzuziehenden Flächen liegen in der Zeit vom 22.05.2025 bis 22.08.2025 in der Amtsverwaltung im Bürgerbüro aus und können zu den o.g. Zeiten eingesehen werden.
Die Bekanntgabe der Einziehungsabsicht gilt einen Tag nach ortsüblicher Veröffentlichung als erfolgt.
Schlieben, den 30.04.2025