Titel Logo
Amtsnachrichten – Amtsblatt für das Amt Schlieben und die amtsangehörigen Gemeinden
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Schlieben
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ausschreibung zur Nachnutzung von Teilflächen auf ehemaligen kommunalen Friedhöfen

1. Pachtgegenstand

Folgende Teilfläche auf dem ehemaligen Friedhof im OT Hillmersdorf der Gemeinde Fichtwald ist zur Nachnutzung vorgesehen:

Ehemaliger Friedhof Hillmersdorf

Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 370/109

Teilfläche ca. 2.000 m²

Bei der Fläche handelt es sich teilweise um ein ehemaliges Bestattungsfeld und teilweise um Dauergrünflächen. Auf der Gräberfläche befindet sich noch eine eingeebnete Grabstelle, deren Ruhezeit erst im März 2027 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist lediglich die Vorhaltung der Fläche möglich.

Die zu verpachtende Gesamtfläche von 2.000 m² wird im Norden und Westen begrenzt von Wohngrundstücken. Im Süden schließt sich eine Ackerfläche und im Osten eine Waldfläche an. Am nördlichen Rand der Fläche befindet sich eine eingetragene Baulast von 6 m Länge und 3 m Breite.

2. Die Pachtfläche soll in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden.

In der ersten Stufe hat jeder das Recht, seine Idee für die Nachnutzung der Fläche einzureichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fläche als ehemaliger Friedhof auch in Zukunft entsprechend würdevoll behandelt wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald wird aus den eingereichten Nachnutzungsideen die geeignetsten aussuchen und die Einreicher zum Gespräch einladen, um die Pachtbedingungen zu klären.

Nach Abschluss aller Gespräche erhalten alle Geladenen nochmals die Möglichkeit zur Nachbesserung der Angebote, bevor dann die abschließende Vergabe durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtwald erfolgt.

3. Angebotsabgabe

Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – Angebot Pachtangebot Gemeinde Fichtwald/OT Hillmerdorf – Gemarkung Hillmersdorf, Flur 1, Flurstück 370/109 – im Amt Schlieben, Herzberger Straße 7 in 04936 Schlieben abzugeben. Die Frist für die Einreichung des Angebots endet am 30.06.2024, 11:00 Uhr.

4. Sonstiges

Eine Haftung der Gemeinde Fichtwald in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Grundstücks aufgrund dieser Veröffentlichung besteht nicht. Die Gemeinde Fichtwald ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Zudem behält sie sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren jederzeit, ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder ganz aufzuheben. Es handelt sich hierbei um keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts, deshalb besteht keine Bindung an die Vergabebestimmungen der VgV, VOL, VOB o. ä.

Eine gemeinsame Vor-Ort-Besichtigung wird angeboten. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Gemäß EU-DSGVO in Verbindung mit dem BDGS wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote verwaltungsintern elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Liegenschaften, Frau Kirschner, unter der Telefonnummer 035361 356 - 20.